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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Schwerbehinderte Mitarbeiter: Melden Sie die Quote und überweisen Sie die Abgabe bis zu dieser Deadline
Bis spätestens 31.3.2025 wird Ihre Meldung über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.
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Aktuelles
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Kein Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder gleichgestellte Mitarbeiter Ihres Betriebs genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wollen Sie kündigen, müssen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Das gilt aber nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses. Hier können Sie ohne Weiteres kündigen. Das Arbeitsgericht prüft die Kündigung nur auf Treuwidrigkeit.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten: Führen Sie vorsorglich ein Präventionsverfahren durch
Wenn der Arbeitsplatz schwerbehinderter Teammitglieder gefährdet ist, muss die Unternehmensleitung ein sogenanntes Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX durchführen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln in seinem Urteil vom 12.9.2024 (6 SLa 76/24) auch schon in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten – obwohl der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach sechs Beschäftigungsmonaten beginnt.
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
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