Bis spätestens 31.3.2025 wird Ihre Meldung über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.