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Enthalten in Personal aktuell
Abfindung – wie hoch sie sein sollten und was Sie sonst noch zu beachten haben
Ob gefeuerte Manager oder Pleitefirmen – immer wieder fließen Abfindungen in Millionenhöhe. Oft genug suggerieren dann Unternehmen, dass sie keine andere Wahl gehabt hätten, weil dem scheidenden Mitarbeiter ein rechtlicher Anspruch auf Abfindung zustand. Aber: Es gibt einen weitverbreiteten Irrglauben, wonach bei jeder Aufhebungsvereinbarung ein Anspruch auf eine Abfindung entstehen würde. Das ist falsch! Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Ohne Abfindung regelmäßig kein Aufhebungsvertrag
Die „einfachste“ Lösung, um ein unliebsames Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die Beendigung durch Aufhebungsvertrag. So verhindern Sie z. B. eine lästige Betriebsratsanhörung. Wollen Sie Ihren Mitarbeiter von einer einvernehmlichen Beendigung überzeugen, führt jedoch an einer Abfindung regelmäßig kein Weg vorbei. Dabei gilt es, ein paar Punkte besonders im Blick zu haben.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Turboprämie: Mit freier Abfindung zum Klageverzicht
Eine Abfindungszahlung für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet, ist nicht nur nach den Vorgaben des § 1a KSchG möglich, sondern kann grundsätzlich bei jeglicher Kündigung (nicht nur aus betriebsbedingten Gründen!) auch mittels individuell vereinbarter „Turboprämie“ erfolgen. Bei einem solchen Abfindungsangebot haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Abfindungshöhe frei festzulegen! Sie können also das halbe Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr sowohl über- als auch unterschreiten!
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So bieten Sie die gesetzliche Abfindung für den Klageverzicht rechtssicher an
Aufgrund der Gefahr von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sind viele Mitarbeiter nicht bereit, Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Gleichwohl haben Sie ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Einen Anreiz hierfür schaffen Sie, wenn Sie dem Mitarbeiter mit der Kündigung eine Abfindung für den Fall zusagen, dass er keine Klage erhebt.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Der steinige Weg zur angemessenen Abfindungshöhe
Kommen Sie um eine Abfindungszahlung an Ihren Arbeitnehmer nicht herum, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, steht für Sie im Mittelpunkt, dass sich die Kosten im Rahmen halten. Regelmäßig werden diesbezüglich Verhandlungen stattfinden, in denen sowohl Sie als auch der betreffende Arbeitnehmer Argumente vortragen, um die Höhe der Abfindung zum jeweiligen Vorteil zu beeinflussen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Punkte Sie ins Feld führen können, um die Abfindungshöhe zu drücken. Gleichzeitig müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Mitarbeiter diese Merkmale umgekehrt zu seinen Gunsten „ausschlachten“ wird.
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