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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Prämienzahlung nur bei eindeutiger Regelung
Mit Prämien können Sie Ihre Mitarbeiter motivieren, vollen Einsatz für das Unternehmen zu zeigen. Insbesondere wenn Zahlungen vom Unternehmensergebnis abhängig gemacht werden, steigt die Identifikation mit der Firma und dem eigenen Arbeitsanteil. Dabei kann die Ausgestaltung unterschiedlich ausfallen, Sie dürfen aber einzelne Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund von Zahlungen ausschließen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Schockierende Spritpreise? So entlastet Ihr Unternehmen Mitarbeiter nebenkostenfrei beim Arbeitsweg
Mitarbeiter, die täglich eine längere Anfahrt zur Arbeit zurücklegen, sind derzeit besonders belastet. Leider ist ein Ausweichen auf die öffentlichen Verkehrsmittel aber nicht für alle Beschäftigten eine Option. Ihr Unternehmen hat zwei Möglichkeiten, die hohen Benzinkosten nebenkostenfrei abzufedern. Das fördert die Motivation und die Bindung an Ihr Unternehmen. Wichtig ist, dass Sie als Entgeltabrechner auf die Einhaltung der Vorgaben achten.
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Enthalten in Personal aktuell
BFH stellt klar: Auch eine teure Abschiedsfeier ist nicht immer als Arbeitslohn des Mitarbeiters steuerpflichtig
Wenn Sie einen langjährigen, verdienten Mitarbeiter feierlich verabschieden wollen, ist das folgende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.11.2025 (VI R 18/24) für Sie erfreulich. Denn es zeigt, worauf es bei der Gestaltung ankommt, damit kein böses Erwachen in Form einer hohen Steuernachzahlung droht.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Zahlt Ihr Unternehmen Urlaubsgeld? Dann sollten Sie diese Besonderheiten nicht übersehen!
Die Urlaubssaison steht vor der Tür. Vielleicht zahlt auch Ihr Unternehmen zu dieser Zeit ein Urlaubsgeld. Bei der Entgeltabrechnung gelten für diese Leistung einige Besonderheiten, die leicht zu übersehen sind – immerhin gibt es das Extra ja nur einmal pro Jahr. Lesen Sie hier, worauf Sie Ihr Augenmerk legen sollten.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Lohnsteuerpflichtige Darlehen: Wie Sie den geldwerten Vorteil ermitteln
Erhält ein Mitarbeiter durch ein Arbeitgeberdarlehen, das die Freigrenze von 2.600 € übersteigt, Zinsvorteile, sind diese ein geldwerter Vorteil. Das bedeutet, Sie müssen die Zinsvorteile (nicht das Darlehen an sich) als Arbeitsentgelt versteuern und verbeitragen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei betriebsprüfungssicher vorgehen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Darlehen zur Unterstützung? Wie Sie dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen Nebenkosten spart
Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen kann Ihr Unternehmen Mitarbeiter häufig besonders wirksam und effizient unterstützen. Für die Bewertung und Abrechnung können Sie als Entgeltabrechner auf feststehende Vorgaben zurückgreifen. Lesen Sie hier, wie Sie dafür sorgen, dass ein Kredit an Beschäftigte nicht zur (Neben-)Kostenfalle wird.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Erholungsbeihilfen: Hier können Sie pauschalieren und Beiträge sparen
Es muss ja nicht immer ein Notfall sein. Auch über eine kleine finanzielle Unterstützung zur Urlaubszeit freut sich die Belegschaft derzeit bestimmt ganz besonders. Die sogenannten Erholungsbeihilfen bleiben zwar nicht lohnsteuerfrei, über die Lohnsteuerpauschalierung können Sie aber Beitragsfreiheit für Ihr Unternehmen und den Mitarbeiter erreichen. Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Unterstützung in Notfällen und Krisen: Wie Ihr Unternehmen ohne Nebenkosten helfen kann
Krankheit, Tod eines Familienangehörigen oder ein Hochwasser: Aus diesen oder ähnlichen Gründen können Mitarbeiter Ihres Unternehmens in finanzielle Bedrängnis geraten. Ihr Betrieb hat in solchen Fällen die Möglichkeit, den betroffenen Mitarbeitern finanziell unter die Arme zu greifen. Sorgen Sie als Entgeltabrechner dafür, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, fallen für die Zahlung weder Lohnsteuern und noch Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen mit einer Sachleistung oder mit einer Geldleistung hilft.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Freigrenze oder Freibetrag? So unterscheiden Sie betriebsprüfungssicher
Bei Mitarbeiterdarlehen oder Beihilfen, die Sie in dieser Sonderausgabe finden, arbeiten Sie mit bestimmten Grenzen. Wenn Sie Lohnsteuervergünstigungen erreichen wollen, sind diese Grenzen immens wichtig. Konkret handelt es sich dabei entweder um Freibeträge oder Freigrenzen. Die beiden Begriffe dürfen Sie nicht verwechseln.
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