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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Rückzahlungsklausel zu weitreichend: Keine Erstattungspflicht für Auszubildende nach vorzeitiger Kündigung
Fortbildung ist teuer! Es handelt sich jedoch oftmals um eine lohnende Investition in Ihre Mitarbeiter. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Ihr Mitarbeiter die Fortbildung dann auch durchzieht und anschließend zumindest eine gewisse Zeit bei Ihnen bleibt. Für die Fälle, in denen das nicht klappt, können Sie mit einer Rückzahlungsklausel vorsorgen. Hierfür kommt es aber auf jedes Wort an!
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Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract
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Rückzahlungs- & Bindungsklauseln: Wie Sie Ihre Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter absichern
Sie haben kein Geld zu verschenken! Bevor Sie einem Arbeitnehmer eine Aus- oder Fortbildung bezahlen, sollten Sie deshalb frühzeitig auch an den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung denken. Schließlich wollen Sie den Mitarbeiter nicht auf Ihre Kosten weiterqualifizieren, damit er seine Karrierechancen bei anderen Arbeitgebern verbessert.
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