Suchergebnisse

27 Treffer
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber kann Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers erfolgreich widerlegen: keine Entschädigung
Als Arbeitgeber können Sie insbesondere im Bewerbungsverfahren viele Fehler machen oder mögliche Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX übersehen. Der nachfolgende Fall bildet einmal mehr ein Paradebeispiel dafür, wie manche Bewerber nur darauf lauern. Hier gilt es für Sie, vorbereitet zu sein, um mögliche Diskriminierungsindizien im Keim zu ersticken.
Vorschau anzeigen
Smart law, legal advice icons and savvy lawyer working tools in lawyers office
Enthalten in Personal aktuell
Keine Stellenausschreibung ohne Vermittlungsauftrag für die Arbeitsagentur – sonst droht Entschädigung
Bei jeder Neueinstellung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Sie die Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzen können, und sich hierzu mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen (§ 164 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX). Eine Verletzung dieser Pflicht ist ein Indiz für eine unzulässige Diskriminierung Schwerbehinderter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 27.3.2025 (Az. 8 AZR 123/24) nun geklärt, was genau mit „in Verbindung setzen“ gemeint ist.
Vorschau anzeigen
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Annahmeverzugslohn nur, wenn Leistungsfähigkeit vorliegt
Im Arbeitsverhältnis erfolgt ein Austausch von Arbeitsleistung gegen Entgelt. Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie als Arbeitgeber zahlen müssen, ohne eine Arbeitsleistung zu erhalten. Paradefall ist die Entgeltfortzahlung bei bestehender Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen. Was aber, wenn der Arbeitnehmer arbeiten will, Sie ihn aber nicht beschäftigen können? Die Vergütungszahlung wegen Annahmeverzugs setzt dann zumindest voraus, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeiten könnte.
Vorschau anzeigen
Smart law, legal advice icons and savvy lawyer working tools in lawyers office
Enthalten in Personal aktuell
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten: Führen Sie vorsorglich ein Präventionsverfahren durch
Wenn der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Mitarbeiters gefährdet ist, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ein sogenanntes Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX durchzuführen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln in seinem Urteil vom 12.9.2024 (6 SLa 76/24) auch schon in den ersten 6 Beschäftigungsmonaten – obwohl der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach 6 Beschäftigungsmonaten beginnt.
Vorschau anzeigen
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Schwerbehinderte Mitarbeiter: Melden Sie die Quote und überweisen Sie die Abgabe bis zu dieser Deadline
Bis spätestens 31.3.2025 wird Ihre Meldung über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.
Vorschau anzeigen
Aktuelles
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Kein Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder gleichgestellte Mitarbeiter Ihres Betriebs genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wollen Sie kündigen, müssen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Das gilt aber nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses. Hier können Sie ohne Weiteres kündigen. Das Arbeitsgericht prüft die Kündigung nur auf Treuwidrigkeit.
Vorschau anzeigen
Smart law, legal advice icons and savvy lawyer working tools in lawyers office
Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten: Führen Sie vorsorglich ein Präventionsverfahren durch
Wenn der Arbeitsplatz schwerbehinderter Teammitglieder gefährdet ist, muss die Unternehmensleitung ein sogenanntes Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX durchführen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln in seinem Urteil vom 12.9.2024 (6 SLa 76/24) auch schon in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten – obwohl der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach sechs Beschäftigungsmonaten beginnt.
Vorschau anzeigen
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Filter
Sortieren nach: