Als Arbeitgeber können Sie insbesondere im Bewerbungsverfahren viele Fehler machen oder mögliche Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX übersehen. Der nachfolgende Fall bildet einmal mehr ein Paradebeispiel dafür, wie manche Bewerber nur darauf lauern. Hier gilt es für Sie, vorbereitet zu sein, um mögliche Diskriminierungsindizien im Keim zu ersticken.