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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Freistellungen: Wie Sie die Suspendierung von Mitarbeitern effektiv & rechtssicher umsetzen
In bestimmten Situationen können Ihre Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, von der Arbeit freigestellt zu werden. Denken Sie nur an Urlaub, Eltern- bzw. Pflegezeit oder auch Betriebsratstätigkeit. Eine wichtige Rolle spielt in der betrieblichen Praxis aber auch der umgekehrte Fall: Sie als Arbeitgeber wollen den Mitarbeiter nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Hause schicken – und zwar rechtssicher.
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Enthalten in Personal aktuell
Auch freigestellte Betriebsräte haben Anspruch auf Nacht-, Wechselschicht- und Rufbereitschaftszulagen
Die Vergütung von ganz oder teilweise freigestellten Betriebsratsmitgliedern bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine Gratwanderung. Denn Sie dürfen Betriebsräte gegenüber ihren vergleichbaren Kollegen weder begünstigen noch benachteiligen. Was aber heißt das für die Zulagen, die ein Betriebsratsmitglied vor der Freistellung wegen Nacht- oder Wechselschichten erhalten hat? Diese Frage beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem im Januar veröffentlichten Urteil vom 28.8.2024 (7 AZR 197/23).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Freigestelltes Betriebsratsmitglied hat vollen Lohnanspruch
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Vergütungspflicht für Mitarbeiter geregelt, die von ihrer Tätigkeit zur Ausübung des Betriebsratsmandats freigestellt sind. Danach sind diese so zu vergüten, als würden sie ihrer Arbeit regulär nachkommen. Weder eine Besserstellung noch eine Benachteiligung sind erlaubt. Allerdings ist es nicht immer einfach zu ermitteln, wie hoch genau die eigentliche Vergütung gewesen wäre. Das gilt vor allem bei Betriebsratsmitgliedern, die schon sehr lange freigestellt sind.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Betriebsratsmitglied darf Vergütung für hypothetische Karriereentwicklung verlangen
Von der Arbeit freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden. So weit, so klar. Streit gibt es jedoch immer wieder – insbesondere bei sehr lange freigestellten Betriebsratsmitgliedern – über die konkrete Höhe der Vergütung. Kein Arbeitgeber hat eine Glaskugel, in der sich erblicken lässt, wie die berufliche Entwicklung des Mitglieds ohne seine Freistellung ausgesehen hätte. Aus diesem Grund ist hier vor allem das Betriebsratsmitglied selbst gefragt, wie der nachfolgende Fall zeigt.
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Enthalten in Personal aktuell
Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit: Ein Tarifvertrag darf Mitarbeiter in der Freistellungsphase außen vor lassen
Zahlen Arbeitgeber eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase nicht einfach außen vor lassen. So urteilte unlängst das Arbeitsgericht (ArbG) Köln (Az. 18 Ca 4857/23). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab dagegen kürzlich einer tarifvertraglichen Klausel, die Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen lässt, grünes Licht (11.6.2024, Az. 16 SLa 27/24). Die Ungleichbehandlung wurde als sachlich bewertet.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit – Ein Tarifvertrag darf Mitarbeiter in der Freistellungsphase außen vorlassen
Zahlen Arbeitgeber eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase nicht einfach außen vor lassen. So urteilte vor einigen Monaten das Arbeitsgericht Köln (Az. 18 Ca 4857/23). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab kürzlich dagegen einer tarifvertraglichen Klausel grünes Licht, die Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen lässt (11.6.2024, Az. 16 SLa 27/24). Lesen Sie hier, mit welcher Begründung.
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Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
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