In bestimmten Situationen können Ihre Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, von der Arbeit freigestellt zu werden. Denken Sie nur an Urlaub, Eltern- bzw. Pflegezeit oder auch Betriebsratstätigkeit. Eine wichtige Rolle spielt in der betrieblichen Praxis aber auch der umgekehrte Fall: Sie als Arbeitgeber wollen den Mitarbeiter nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Hause schicken – und zwar rechtssicher.