In vielen Branchen und Unternehmen ist es üblich – und wird von den Mitarbeitern meist auch gern in Anspruch genommen –, dass mit Dienstwagen gefahren wird. Der Mitarbeiter nutzt also, und der Arbeitgeber zahlt. Diese Zahlpflicht endet jedoch ganz klar dort, wo der
Mitarbeiter an oder im Fahrzeug vorsätzlich Schäden verursacht, wie dieser Fall zeigt.