Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll nach dem
Willen des Gesetzgebers gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen. Was im ersten Moment gut klingt, kann sich in der Praxis aber auch ins Gegenteil verkehren. Einige Unverbesserliche lockt das vermeintlich schnelle Geld. Repressalien
wegen Hinweisen und Meldungen sind schnell behauptet, wenn auf einen Schadensersatz abgezielt wird.