Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Die Parteien der sogenannten „Ampel“ haben in ihrem Koalitionsvertrag bekanntlich Vereinbarungen auch im Hinblick auf das Arbeitsrecht getroffen, unter anderem den Auftrag, „(...) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten“ (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.). Dieser Dialog wurde nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von September 2022 bis Oktober 2023 in der sogenannten Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ durchgeführt. Im Rahmen eines einjährigen Prozesses diskutierten über 100 Expert*innen die technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit. Am Ende sind nun 7 Schritte zur „Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit“ herausgekommen, die ich im folgenden Beitrag aufzeige – wie immer verbunden mit praktischen Tipps und Hinweisen.
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