In diese Falle tappen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen immer wieder: Sie informieren Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze wegfallen, zwar über passende offene Stellen im Unternehmen. Diejenigen, die hieran kein Interesse zeigen, erhalten dann die betriebsbedingte Kündigung. Das ist jedoch verfrüht (Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen, 15.1.2026, 3 Ca 741/25).