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Wie heißt es so schön: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre.“ Natürlich haben auch Ihre Auszubildenden eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Die meisten Rechte und Pflichten Ihrer Auszubildenden sind in Gesetzen festgelegt, beispielsweise im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder der Ausbilder-Eignungsverordnung. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie vor Beginn der Ausbildung, aber auch während der Ausbildung, Ihre Auszubildenden immer wieder auf diese Pflichten hinweisen.
Nicht nur Ihr neuer Auszubildender hat Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie ausbilden, treffen Sie einige ganz zentrale Pflichten. Als Ausbilder sind Sie vor allem für die praktische Ausbildung verantwortlich.
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