Enthalten in Personal aktuell
Wie heißt es so schön: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre.“ Natürlich haben auch Ihre Auszubildenden eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Die meisten Rechte und Pflichten Ihrer Auszubildenden sind in Gesetzen festgelegt, beispielsweise im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder der Ausbilder-Eignungsverordnung. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie vor Beginn der Ausbildung, aber auch während der Ausbildung, Ihre Auszubildenden immer wieder auf diese Pflichten hinweisen.
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