Maßnahmen/Beschäftigungssicherung

Mit diesen Sofortmaßnahmen können Sie die Beschäftigung in Ihrem Unternehmen sichern

Machen wir uns nichts vor: Wenn es um die zu rettenden Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen geht, gibt es zuerst einmal zwei ganz wichtige Stellschrauben: die Vergütung der Mitarbeiter und die Arbeitszeit. Und hier können Sie mit Sofortmaßnahmen aktiv werden.

Michael T. Sobik

11.03.2025 · 5 Min Lesezeit

Sofortmaßnahme Nr. 1: Vorgezogene Betriebs­ferien und Überstundenabbau

Ist Ihre Auftragslage – vorübergehend – schlecht, kann es sich lohnen, Betriebsferien anzuordnen und auf diese Weise Ihre Mitarbeiter bei Arbeitsausfall in „Zwangsurlaub“ zu schicken. Das funktioniert aber nur, wenn sonstiger Urlaub Ihrer Mitarbeiter nicht bereits genehmigt wurde. Hier können im schlimmsten Fall doppelte Urlaubsansprüche drohen! Allerdings kommen Sie hier an Ihrem Betriebsrat nicht vorbei. Ihm steht nach § 87 Absatz 1 Nr. 5 BetrVG bei der Festlegung der Betriebsferien ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu.

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