Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte diesen Fall zu entscheiden (LAG, Urteil vom 10.04.2024, Az. 2 Sa 642/23): Ein Arbeitgeber überließ einem seiner Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein Firmenfahrzeug. Anschließend kam es auf dem Firmengelände zu einem Unfall. Der Arbeitnehmer setzte das Fahrzeug zurück und fuhr gegen den Wagen des Geschäftsführers. Den Schaden stellte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer in Rechnung, indem er diesen auf sein Gehalt anrechnete. War diese Vorgehensweise rechtens?
Gericht: Schadenersatz ja, aber nur in Verhältnismäßigkeit zur Schuld
Der Arbeitnehmer sah sich nicht in der Pflicht, den Schaden zu begleichen, da er seiner Meinung nach nur leicht fahrlässig gehandelt hatte. Der Arbeitgeber bewertete den Schuldanteil des Arbeitnehmers höher, sodass die Angelegenheit vor Gericht landete. Das LAG ging in seinem Urteil von einer mittleren Fahrlässigkeit aus. Es verpflichtete den Arbeitnehmer, 2 Drittel des Schadens zu übernehmen.
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