1. Fomulieren Sie vollständig geschlechtsneutral
Eine Stellenausschreibung galt bislang als geschlechtsneutral, wenn männliche und weibliche Bezeichnungen verwendet wurden. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Beschränkung auf diese beiden Geschlechter intersexuelle Personen diskriminiert, die aus biologischer Sicht weder eindeutig männlich noch weiblich sind. Um Ihre Stellen sicher geschlechtsneutral auszuschreiben, wählen Sie besser
- Oberbegriffe, etwa „Bürokraft“ oder „Fachkraft für …“ oder
- Sie fügen „d/m/oG/w“ (d = divers, oG = ohne Geschlechtseintrag) an, etwa „Marketingexperte d/m/oG/w“.
TIPP:
2. Verlangen Sie keine Fotos
Aus Fotos lässt sich u. U. auf Abstammung (= „Rasse“) oder Religion (z. B. durch Kopftuch) schließen. Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie nicht ein Bewerbungsfoto. Verlangen Sie stattdessen eine „aussagekräftige Bewerbung“. Ernsthaft interessierte Bewerber werden meist von sich aus ein Foto beilegen.
3. Vermeiden Sie jegliche Altersangaben
Altersangaben, wie die Suche nach „jungen Mitarbeitern“, gehören der Vergangenheit an. Aber auch Formulierungen wie „zur Verstärkung unseres jungen Teams …“ sind im Hinblick auf eine Altersdiskriminierung problematisch. Verzichten Sie besser darauf.
4. Stellen Sie nur fachliche Anforderungen
AGG-Fallstricke umgehen Sie von vornherein dadurch, dass Sie in Ihren Stellenausschreibungen ausschließlich die fachlich notwendigen Anforderungen an die Bewerber, wie Ausbildung, Qualifikation, Kenntnisse und/oder Erfahrungen, angeben.