Die Zusatzbeitragssätze legen die Krankenkassen individuell fest. Gegen Ende eines Jahres entscheiden deren Verwaltungsräte, wie hoch die Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr ausfallen. Daneben gibt es den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den die Bundesregierung festlegt. Das Ansteigen, Stagnieren oder Sinken des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ist ein Indikator für eine Entwicklung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze.
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