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Unfälle am und auf dem Weg zum Arbeitsplatz: Wie Sie als Arbeitgeber schnell & rechtssicher reagieren

Immer und überall kann etwas passieren. Arbeitsunfälle sind auf lange Sicht auch bei äußerster Sorgfalt nicht immer zu vermeiden. Zwar wird Ihnen als Arbeitgeber die Haftung für Personenschäden durch die gesetzliche Unfallversicherung regelmäßig abgenommen. Doch nur wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllen, sind Sie von der Haftung befreit und Ansprüche des verletzten Mitarbeiters richten sich ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft (BG).
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Burkhard Boemke

06.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Wann ein Arbeitsunfall vorliegt

Bei einem Arbeitsunfall gelten die speziellen Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII. Dabei ist es nicht immer einfach, festzustellen, ob ein Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall gilt. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn

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