Rechtliche Fragen und Urteile

Streit über Arbeits- und Ausbildungszeugnisse – wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden

Leider wird über die Erstellung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen viel zu oft gestritten. Hinsichtlich der Formalien, die einzuhalten sind, ist die Rechtslage klar. Geht es um die Bewertung eines Arbeitnehmers, insbesondere eines solchen, der sich in Ausbildung befindet, ist die Rechtslage nicht ganz so eindeutig. Eines gilt jedoch auf jeden Fall: Bescheinigen Sie einem Auszubildenden unterdurchschnittliche Leistungen, müssen Sie das genau begründen können.
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Martin Glania

10.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitsgerichte achten in Streitfällen genau darauf, ob ein Arbeits- oder Ausbildungszeugnis angemessen und gerecht ist. So müssen beispielsweise einige Formalien erfüllt sein (siehe Seite 6–7). Ein Arbeitnehmer oder ein Auszubildender darf aber auch nicht zu schlecht bewertet werden. Denken Sie daran, dass sich ein junger Mensch mit seinem Ausbildungszeugnis immer wieder bewerben wird.

Fall 1: Wenn die Leistung angeblich unterdurchschnittlich ist

Folgendes war passiert: Ein Arbeitnehmer, der selbst gekündigt hatte, erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ihm war bereits 2 Jahre zuvor ein Zwischenzeugnis übergeben worden, in dem ihm „höchster Erfolg“ bescheinigt worden war. Im Arbeitszeugnis, das ihm zum Ende der Tätigkeit ausgestellt wurde, sah das anders aus. Erfolg wurde ihm zu diesem Zeitpunkt nicht mehr attestiert. Dagegen ging der Arbeitnehmer gerichtlich vor.

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