Arbeitsgerichte achten in Streitfällen genau darauf, ob ein Arbeits- oder Ausbildungszeugnis angemessen und gerecht ist. So müssen beispielsweise einige Formalien erfüllt sein (siehe Seite 6–7). Ein Arbeitnehmer oder ein Auszubildender darf aber auch nicht zu schlecht bewertet werden. Denken Sie daran, dass sich ein junger Mensch mit seinem Ausbildungszeugnis immer wieder bewerben wird.
Fall 1: Wenn die Leistung angeblich unterdurchschnittlich ist
Folgendes war passiert: Ein Arbeitnehmer, der selbst gekündigt hatte, erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ihm war bereits 2 Jahre zuvor ein Zwischenzeugnis übergeben worden, in dem ihm „höchster Erfolg“ bescheinigt worden war. Im Arbeitszeugnis, das ihm zum Ende der Tätigkeit ausgestellt wurde, sah das anders aus. Erfolg wurde ihm zu diesem Zeitpunkt nicht mehr attestiert. Dagegen ging der Arbeitnehmer gerichtlich vor.
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