Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir beschäftigen seit 2010 einen Mitarbeiter als Gruppenleiter für technische Logistik. Der Arbeitnehmer gehörte zu einer Chat-Gruppe mit insgesamt 7 Kollegen, die langjährig befreundet waren. Die Mitglieder tauschten auf ihren privaten Smartphones über WhatsApp Nachrichten aus. Einer der beteiligten Kollegen zeigte den Chat-Verlauf im vergangenen Monat einem Außenstehenden. Dieser kopierte ihn und gab ihn an uns weiter. Zu erkennen sind eine Vielzahl von persönlichen und teilweise sexistischen Äußerungen des Gruppenleiters über Kollegen. Und auch unser Unternehmen wurde mehrfach als „Drecksladen“ bezeichnet. Wir fragen uns nun, ob wir das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen können. Wäre das möglich?
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