Krankheitsbedingte Kündigung
Häufige Kurzerkrankungen in den vergangenen 4 Jahren können Kündigung rechtfertigen
Die krankheitsbedingte Kündigung ist schon immer ein heikles Thema. Schließlich handelt es sich um eine Kündigung, die auf Gründen basiert, die der Arbeitnehmer im Regelfall nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Für Sie als Arbeitgeber ist jedoch verständlicherweise irgendwann
eine Grenze erreicht, wenn Sie jedes Jahr erhebliche Kosten für Entgeltfortzahlung ohne Gegenleistung aufbringen müssen.
Im nachfolgenden Fall ging die Kündigung nach langer „Leidenszeit“ auch durch.
Burkhard Boemke
11.12.2024
·
2 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Maschinenbediener in der Brot- und Backwarenindustrie beschäftigt. In den Jahren 2018 bis 2022 war der Arbeitnehmer jedes Jahr ca. 5- bis 8-mal kurzzeitig arbeitsunfähig und kam so auf 40 bis 50 Krankheitstage pro Jahr. Die Erkrankungen betrafen hauptsächlich Atemwegsinfekte und orthopädische Beschwerden.
Der Arbeitgeber leistete in diesem Zeitraum Entgeltfortzahlungen für durchschnittlich 40,6 Arbeitstage pro Jahr und hatte somit insgesamt Kosten von fast 40.000,00 €. Sowohl 2020 als auch 2021 nahm der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber angebotenen betrieblichen Eingliederungsmanagement teil. Im Jahr 2022 lehnte er die erneute Durchführung ab.
Nach Anhörung des Betriebsrats kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis Ende 2022 ordentlich zum 30.06.2023. Der Arbeitnehmer zog gegen die Kündigung vor Gericht.
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