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Ferienzeit: Das ist für Sie als Entgeltabrechner wichtig, wenn demnächst Schüler in Ihrem Unternehmen arbeiten

Die Oster-, Pfingst- und Sommerferien stehen bevor. In dieser Zeit sind Schüler in vielen Unternehmen gern gesehene Mitarbeiter: Sie sind flexibel, häufig günstiger als reguläre Aushilfen sowie motiviert – und damit ideale Mitarbeiter, um Personalengpässe beispielsweise in der Urlaubszeit zu überbrücken. Gleichzeitig gelten für diese Beschäftigungsverhältnisse aber zahlreiche Ausnahmen. Sie benötigen deshalb Ihr besonderes Augenmerk.
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Britta Schwalm

31.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Beschäftigt Ihr Unternehmen Schüler, handelt es sich dabei in der Regel um Minderjährige, die eine weiterführende Schule besuchen. Die Schülereigenschaft eines neuen Mitarbeiters lassen Sie sich durch die Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung nachweisen. Dieses Dokument nehmen Sie zu den Entgeltunterlagen.

ACHTUNG

Die Schülereigenschaft endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen Beendigung des Abschnitts der Ausbildung. Darüber hinaus endet die Schülereigenschaft mit dem Schulabbruch. Wenn Sie feststellen müssen, ob Sie es tatsächlich noch mit einem Schüler zu tun haben, ist das entsprechende Datum wichtig für Sie.

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