Mitbestimung

Einführung einer Head-Set-Pflicht: Ihr Betriebsrat redet mit!

Das Arbeitsleben ist ohne technische Hilfsmittel nicht vorstellbar. Das reicht von ganz offensichtlichen und zur Kontrolle eingeführten Einrichtungen wie elektronischen Stechuhren bis zur Verwendung von Mailprogrammen ohne jede Überwachungsabsicht. Da es auf die Absicht hinter der Einrichtung nicht ankommt, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung solcher Systeme sehr weitgehend.
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Burkhard Boemke

30.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Im Betrieb eines Modeeinzelhändlers sollte eine Pflicht zum Tragen und Verwenden von Head-Sets eingeführt werden. Der Arbeitgeber wollte so die Kommunikation unter den Mitarbeitern verbessern. Der Betriebsrat verlangte aber, vor der Einführung der Maßnahme beteiligt zu werden. Er hatte Sorge, dass die Mitarbeiter durch die Geräte überwacht werden könnten. Der Arbeitgeber wiegelte ab und versicherte, dass die Gespräche nicht aufgezeichnet würden. Außerdem wäre es nicht möglich, einzelne Geräte bestimmten Mitarbeitern zuzuordnen. Da der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht beteiligen wollte, klagte dieser auf Unterlassung.

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