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Diese Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben Anspruch auf Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt für Teilzeit- und Vollzeitkräfte ebenso wie für geringfügig entlohnte und (für länger als 4 Wochen) kurzfristig beschäftigte Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende. Wenn Mitarbeiter im ­Homeoffice arbeiten, ändert das an ihrem Urlaubsanspruch nichts.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Keinen Urlaub bekommen Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer Ihres Unternehmens gelten. Das sind beispielsweise freie Mitarbeiter oder Selbstständige.

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