Das Ende einer Berufsausbildung müssen Sie der zuständigen Krankenkasse melden. Unterscheiden Sie dabei folgende Fälle:
- Wird ein Azubi nach dem Ende seiner Ausbildung nicht in Ihrem Unternehmen weiter beschäftigt, genügt eine Abmeldung.
In Ihrem Fall sind also zwei Meldungen erforderlich. Zum einen erstatten Sie eine Abmeldung mit dem Personengruppenschlüssel „102“ und zum anderen erstatten Sie eine Anmeldung mit dem neuen Personengruppenschlüssel „101“ und veränderten Angaben zu der neuen Tätigkeit Ihres ehemaligen Azubis.
