Leserfrage

„Auszubildender wird übernommen: Genügt eine einzige Meldung und müssen wir das überhaupt melden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Dialogue with questions and answers. The emergence of questions

Britta Schwalm

21.07.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Unser Azubi hat seine Ausbildung beendet und wird von uns übernommen. Wie müssen wir das melden?

ANTWORT

Das Ende einer Berufsausbildung müssen Sie der zuständigen Krankenkasse melden. Unterscheiden Sie dabei folgende Fälle:

  1. Wird ein Azubi nach dem Ende seiner Ausbildung nicht in Ihrem Unternehmen weiter beschäftigt, genügt eine Abmeldung.

  • Wird er dagegen, wie in Ihrem Fall, übernommen, melden Sie sowohl das Ende der Berufsausbildung als auch den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.
  • In Ihrem Fall sind also zwei Meldungen erforderlich. Zum einen erstatten Sie eine Abmeldung mit dem Personengruppenschlüssel „102“ und zum anderen erstatten Sie eine Anmeldung mit dem neuen Personengruppenschlüssel „101“ und veränderten Angaben zu der neuen Tätigkeit Ihres ehemaligen Azubis.

    ACHTUNG

    Meist endet ein Ausbildungsverhältnis mit dem Ablegen der Prüfung. Das geschieht normalerweise im Laufe eines Monats. Das hat eigentlich zur Folge, dass Sie den Entgeltabrechnungsmonat in zwei Zeiträume teilen müssen. Damit sich abrechnungstechnisch keine Probleme ergeben bzw. um Arbeitgebern die Bürokratie etwas zu erleichtern, ist es gestattet, die Meldungen zum Monatswechsel zu erstatten.



    Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
    Hier geht es weiter:

    Sie haben bereits Zugang?
    Melden Sie sich einfach an und
    lesen Sie sofort weiter.

    Sie sind noch kein Kunde?
    Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: