Arbeitsrecht

Abschaffung bezahlter Pause durch Betriebsvereinbarung unwirksam

Besteht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein gutes Verhältnis, lassen sich auch unbequeme Entscheidungen treffen, um betriebliche Strukturen zu überarbeiten. In tariflich geregelten Bereichen stößt die Zusammenarbeit dann aber wiederum an Grenzen.
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Burkhard Boemke

19.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Unternehmen des ÖPNV hatte seinen Mitarbeitern über viele Jahre eine 15-minütige, bezahlte Frühstückspause gewährt. Das Unternehmen wollte diese Pause abschaffen und einigte sich mit seinem Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung zur Streichung dieser bezahlten Pause. Ein Werkstattmitarbeiter hielt diese Betriebsvereinbarung aber für unwirksam. Er verwies auf den für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag, in dem unter anderem Fälle bezahlter Arbeitsfreistellungen geregelt waren. Seiner Ansicht nach sperrte das die Kompetenz des Betriebsrats, Regelungen für bezahlte Freistellungen wie die Frühstückspause zu treffen. Das Unternehmen hielt dagegen, dass der Tarifvertrag keine Regelungen zu Pausenzeiten enthielt, sodass Raum für eine Betriebsvereinbarung bestand. Da sich der Werkstattmitarbeiter und das Unternehmen nicht einigen konnten, klagte der Mitarbeiter auf Gutschrift der Pausenzeiten.

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