Das Ziel: Personalabbau verhindern
Normalerweise zahlt die Arbeitsagentur für maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld (§ 104 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Wenn sich die Situation danach für Ihr Unternehmen nicht verbessert hat, bleibt Ihnen nur der Personalabbau, z. B. durch betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge. Um Ihnen mehr Planungssicherheit zu geben und Entlassungen zu verhindern, wurde die maximale Bezugsdauer nun per Verordnung auf 24 Monate verlängert. Die Verordnung gilt vom 1.1. bis 31.12.2025.
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