Betriebsschließung durch Coronavirus: So sichern Sie sich Ihren Entschädigungsanspruch

Betriebsschließung durch Coronavirus: So sichern Sie sich Ihren Entschädigungsanspruch

Das Coronavirus beeinträchtigt Deutschland sowie viele andere Länder und dadurch zunehmend auch deren Wirtschaft. In Deutschland sollen Kurzarbeit und KfW-Kredite gerade den kleinen Unternehmen durch die finanziell schwere Zeit helfen. Ob das reicht, hängt von vielen Faktoren ab und wird sich erst später zeigen. Deshalb wenden sich einige Branchenverbände bereits jetzt mit der Forderung nach Nothilfefonds an die Regierung. Ob es insoweit allerdings Zusagen gibt, steht ebenfalls noch aus.

    Covid-19: Einzelhandel und das Gaststättengewerbe besonders schwer durch die Pandemie betroffen

    Denn ein großer Teil des Einzelhandels ist bereits von Betriebsschließungen betroffen bzw. zumindest bedroht. Gleiches gilt für viele Betriebe des Gaststätten- und Hotelgewerbes. Die Schließung all dieser Einrichtungen zieht massive Umsatzausfälle nach sich. Zudem erleiden auch Betriebe, die nach wie vor geöffnet haben, massive Umsatzeinbußen durch die weitestgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens.

    Bis dato ist nicht klar, wie gerade kleine und inhabergeführte Läden die drastischen Einschränkungen sinnvoll und wirtschaftlich erfolgreich handhaben können. Da die ganze Situation einmalig und neu ist, ist zurzeit schwer vorherzusehen, wie etwaige wirtschaftliche Ausfälle für Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer am Ende beurteilt werden.

    Weitere wichtige Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld erhalten Sie unter: Kurzarbeit beantragen: Kostenlose Mustervorlagen und Checklisten.

    Maßnahmen gegen das Coroavirus: Darf die Behörde Ihren Betrieb „einfach so“ schließen?

    Durch die behördliche Anordnung einer Betriebsschließung greift die veranlassende Behörde in Ihr Eigentumsrecht ein. Das darf sie jedoch nur, wenn ein entsprechendes Gesetz dies erlaubt. Im Hinblick auf die Corona-Epidemie stützen sich viele Länder insoweit auf das Infektionsschutzgesetz, vor allem §§ 56 ff. IfSG. Da es allerdings eine vergleichbare Situation in Deutschland noch nie gegeben hat, ist zumindest zurzeit nicht voraussehbar, ob die auf dieser Grundlage angeordneten Schließungen letztlich als rechtmäßig angesehen werden oder nicht.

    Machen Sie Entschädigungsanspruch geltend

    Sollte im Zuge möglicher Rechtsstreitigkeiten letztlich entschieden werden, dass eine entsprechende Anordnung der Behörde rechtmäßig war, können Sie als Unternehmer gegenüber dem Staat eine Entschädigung geltend machen. Ein diesbezüglicher Entschädigungsanspruch ist unter anderem im Infektionsschutzgesetz bereits geregelt.

    Danach erhalten Ihre Arbeitnehmer während der ersten sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls, die Sie als Arbeitgeber im Zweifel zunächst für die Behörde auszahlen müssen. Nach Ende des 6-Wochen-Zeitraums gibt es die Entschädigung in Höhe des Krankengeldes aus. Die entsprechenden Beträge können Sie sich auf Antrag von der Behörde zurückerstatten lassen (§ 56 Abs. 5 IfSG). Die Anträge müssen Sie allerdings innerhalb einer Frist von drei Monaten stellen (§ 56 Abs. 11 IfSG).

    Infektionsschutzgesetz, Streitigkeiten Lohn und Gehalt
    Als Unternehmer gegenüber dem Staat eine Entschädigung geltend machen © KlavdiyaV – Shutterstock

    So prüfen Sie, ob Sie sich gegen eine Betriebsschließung durch Covid-19 wehren sollten:

    Anders ist die Situation, wenn sich letztlich herausstellt, dass eine individuelle behördliche Anordnung rechtswidrig gewesen sein sollte. In einem solchen Fall müssen Sie sich gegen die entsprechende Anordnung gewehrt haben. Denn sonst riskieren Sie unter Umständen den Verlust eines Schadenersatzanspruchs. Für diesen Fall sollten Sie sich unbedingt vorbereiten.

    Und zwar am besten so:

    • Sollten Sie von einer Behörde im Hinblick auf das Coronavirus, im Zweifel vom Gesundheitsamt, die Aufforderung erhalten, Ihren Betrieb zu schließen, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid darüber.
    • Stellen Sie sicher, dass dieser auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen aufweist. Zudem sollten Sie das Schriftstück vor der Schließung in der Hand halten. Erst danach sollten Sie sich auf die Schließung einlassen.
    • Dieser Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung aufweisen, die Ihnen die Möglichkeit gibt, sich gegen diesen zu wehren. Wie das genau aussieht, hängt von der Art des Bescheids und teilweise auch von der Handhabung in Ihrem Bundesland ab. Es muss in der Regel gegen individuelle Schließungsbescheide innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es gibt inzwischen jedoch teilweise die Möglichkeit, direkt zu klagen. Diese Option müsste allerdings, wenn Sie in Ihrem Bundesland vorgesehen ist, auch direkt in der Rechtsbehelfsbelehrung angesprochen werden.
    • Darüber hinaus schaffen zurzeit viele Länder Rechtsgrundlagen für die Schließung in Form von Allgemeinverfügungen oder Verordnungen. Im Allgemeinen wird dann keine individuelle Anordnung mehr notwendig sein und damit auch kein Widerspruch.
    Suchen Sie nach einem Gesundheitsamt, so erfahren Sie über das PLZ Tool vom Robert-Koch-Institut, wo das nächste Gesundheitsamt in Ihrer Nähe ist.

    Prüfen Sie alle Möglichkeiten des Einspruchs

    Erhalten Sie einen Schließungsbescheid, müssen Sie zunächst genau prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben, sich zu wehren. Gibt es ein Widerspruchsverfahren, kann dieses vorsorglich durchgeführt werden. Ebenso sollte die Maßnahme einer direkten Klage im Zweifel auf ihre Notwendigkeit zur Sicherung von Entschädigungsansprüchen und ihre Erfolgsaussichten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Einer sofortigen Schließungsanweisung werden Sie aber auch in diesem Fall im Zweifel Folge leisten müssen.

    Informieren Sie sich auch im Sinne der Mitarbeiter Ihres Betriebes über das Kurzarbeitsgeld, wer Anspruch darauf hat und was im Falle einer Quarantäne alles beachtet werden muss.

    Wir wünschen Ihnen, dass Ihr Unternehmen trotz Corona nicht von einer Schließung oder deutlichen Umsatzeinbußen betroffen ist. Bleiben Sie gesund!

    Alle wichtigen Informationen zur derzeitigen Ausgangssperre bzw. Kontaktsperre lesen Sie im Artikel: Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkung – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

    Tagesaktuelle News vom Bundesgesundheitsministerium rund um den Coronavirus finden Sie auf der Website.

    Autor: Frau Becker-Lerchner