Liebe Leserin, lieber Leser,
flexible Arbeitsmodelle sind das A & O, wenn Sie in der heutigen Zeit kompetente Fachkräfte anlocken wollen. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitszeit, sondern vor allem auch um den Arbeitsort. Viele Arbeitnehmer wollen Berufs- und Privatleben besser miteinander verknüpfen, indem sie sich den zeitfressenden Arbeitsweg sparen. Sinnvoll umsetzbar ist Homeoffice natürlich nur in Tätigkeitsbereichen, die vorwiegend am Schreibtisch absolviert werden.
Neben geeigneten Arbeitsmitteln, wie z. B. elektronisch geführten Akten, kommt es hierbei vor allem auch auf die richtige vertragliche Grundlage an. Ihr Arbeitnehmer ist zu Hause auf sich allein gestellt. Sie als Arbeitgeber können beispielsweise die Einhaltung des Arbeitsschutzes naturgemäß nicht lückenlos kontrollieren. Homeoffice bedeutet daher auch, Ihre Verantwortung ein Stück weit auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Wie Sie das rechtssicher gestalten können, erfahren Sie im aktuellen Top-Thema auf den Seiten 6 und 7 in dieser Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur