Liebe Leserin, lieber Leser,
traurige Bilanz der steigenden Lebenshaltungskosten ist: Die Überschuldung der Privathaushalte nimmt weiter zu. Auch Sie bekommen das zu spüren – nämlich dann, wenn Ihnen der Pfändungsbeschluss für einen Mitarbeiter zugestellt wird, weil dieser mit seinem Geld einfach nicht mehr auskommt. Steht eine Entgeltpfändung an, werden Sie mit einem „formstrengen“ Verfahren konfrontiert, das für Sie mit zahlreichen Pflichten verbunden ist. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie diese Pflichten genau kennen und ihnen fehlerfrei nachkommen. Ist das nicht der Fall, kann die Angelegenheit nicht nur zeitraubend, sondern auch richtig teuer werden: Schon beim kleinsten Fehler haftet Ihr Unternehmen dem Gläubiger oder dem Mitarbeiter selbst. Das aktuelle Top-Thema auf den Seiten 6 und 7 liefert Ihnen das Wissen, das Sie für eine Lohnpfändung benötigen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit den neuen ab 1.7.2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen richtig rechnen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm