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09 | 2026
09 | 2026

Vorzeitige Beendigung der Ausbildung: Wann und wie Sie einen Aufhebungsvertrag einer Kündigung vorziehen sollten

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Sonderausgabe: Rechtssicherheit in der Ausbildung
Sonderausgabe: Rechtssicherheit in der Ausbildung

Eine klare Ansage hilft … so wird ein Streit über die Pflichten Ihrer Azubis kein Fall fürs Arbeitsgericht

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Block : Editorial

Sommer, Sonne, neue Azubis

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Ausbildungsjahr 2025/2026 ist fast schon wieder vorbei, die Sommerzeit mit allen angenehmen Begleiterscheinungen wie Wärme und Urlaub steht bevor. Außerdem freuen Sie sich wahrscheinlich (und hoffentlich) schon auf Ihre neuen Auszubildenden, die im Spätsommer bei Ihnen und überall in Deutschland ihre Ausbildung beginnen werden und damit ihr Berufsleben starten.

Ich persönlich bin sehr gespannt darauf, wie Sie und die Ausbildungsbetriebe insgesamt in diesem Jahr agieren. Einerseits sind wir alle noch immer einer Wirtschaftskrise ausgesetzt, was den einen oder anderen Betrieb daran hindert, Auszubildende einzustellen. Andererseits wissen wir ganz genau: Der Fachkräftemangel wird uns überrollen!

Es ist daher schwer zu prognostizieren, wie das Ausbildungsjahr 2026/2027 starten wird. Ich bin aber optimistisch und gehe – mit Ihrer Hilfe – von einem höheren Angebot an Ausbildungsplätzen aus. Zu optimistisch?

Mit besten Grüßen

Martin Glania
Chefredakteur

Starten Sie jetzt mit den wichtigsten Impulsen dieser Ausgabe:

Bei der Kündigung eines Azubis nahezu alles falsch gemacht – das hat Konsquenzen
Bei der Kündigung eines Azubis nahezu alles falsch gemacht – das hat Konsquenzen

Es tut weh, wenn die arbeitsrechtlichen Kenntnisse der Ausbildungsbetriebe so gering sind, dass der Umgang mit Azubis – auch im Hinblick auf Abmahnungen und mögliche Kündigungen – darunter leidet. Das kann dazu führen, dass eine Kündigung erfolgt, ohne dass sie ausgesprochen werden dürfte. Und es kann zur Folge haben, dass eine Kündigung möglich ist, sie aber trotzdem scheitert. Der vorliegende Fall ist ein Mix aus alledem.

Wenn der Azubi das Hinweisgeberschutzgesetz nutzt …
Wenn der Azubi das Hinweisgeberschutzgesetz nutzt …

Wer einen Missstand im Unternehmen feststellt, hat das Recht, diesen zu berichten, beispielsweise einer externen Meldestelle. Daraus darf kein Nachteil für ihn entstehen. Das gilt auch für Auszubildende. Und es gilt für Personen, die sich noch in der Probezeit befinden. Eine Kündigung kann unter Umständen aber trotzdem rechtens sein.

Verschlucken beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein – aber nicht in der Pause
Verschlucken beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein – aber nicht in der Pause

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat das Kaffeetrinken unter bestimmten Umständen als betriebliche Beschäftigung eingestuft. Wer sich dabei verschluckt, kann auf Zahlungen der Berufsgenossenschaft hoffen.

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