Bildungsurlaub: Das müssen Arbeitgeber beachten

Bildungsurlaub: Das müssen Arbeitgeber beachten

Wenn sich Arbeitnehmer beruflich oder privat weiterbilden möchten, steht ihnen in den meisten deutschen Bundesländern der sogenannte Bildungsurlaub zu.

Diese bezahlte Freistellung von der Arbeit ist gesetzlich genau geregelt, fällt aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Wenn Sie wissen möchten, ob und in welcher Form Ihre Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub haben und worum es sich dabei überhaupt handelt, ist dieser Artikel die passende Lektüre für Sie.

    Was ist die Definition von Bildungsurlaub?

    Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit für Fortbildungs- und Weiterbildungszwecke verschiedener Art. „Gelernt ist gelernt“ – oder etwa nicht? Nicht nur im technischen oder medizinischen Bereich stößt man mit dieser Redewendung heutzutage schnell an seine Grenzen. Denn: Wissen kann schnell veralten und bedarf einer regelmäßigen Auffrischung – beispielsweise durch Fort- und Weiterbildungsangebote.

    Wichtiger Hinweis: Den Willen von Arbeitnehmerseite, sich beruflich oder auch privat fort- und weiterzubilden, sollten Sie ernst nehmen und entsprechend fördern – gerade im Hinblick auf den Know-how-Gewinn im Unternehmen.

    Für diesen Zweck gibt es den sogenannten Bildungsurlaub. Damit fördert der Staat das gezielte lebenslange Lernen, das sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber auszahlen kann. Unter Bildungsurlaub versteht man grundsätzlich eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die für Fort- und Weiterbildungen genutzt werden kann. Da dieser Urlaub nicht als Freizeit für den Arbeitnehmer gilt, wird er zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub gewährt.

    Da die einzelnen Bundesländer die Bildung in Deutschland eigenständig regeln, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, welche Weiterbildungen und Kurse der Arbeitnehmer überhaupt in Anspruch nehmen darf. Auch andere Fragen, beispielsweise die Dauer der Bildungsfreistellung oder welche Betriebe überhaupt Bildungsurlaub gewähren müssen, sind auf Länderebene zu prüfen.

    Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

    Grundsätzlich haben fast alle Arbeitnehmer das Recht, den Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung für sich in Anspruch zu nehmen. Alle Bundesländer, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, haben gesetzlich festgehalten, dass Mitarbeiter einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

    Gut zu wissen: Als Voraussetzung muss dabei in der Regel nur eine Mindestgröße des Betriebs sowie eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses des Arbeitnehmers nachgewiesen werden.

    Gesetzliche Grundlagen: So ist Bildungsurlaub in Deutschland geregelt

    Wie bereits angesprochen, gelten für jedes Bundesland jeweils eigene gesetzliche Vorgaben für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub. Anhand ausgewählter Beispiele verschiedener Bundesländer erhalten Sie eine exemplarische Übersicht.

    Bezahlter Urlaub für Weiterbildungen in Hessen

    In Hessen gibt es wie in den meisten Bundesländern einen gesetzlich festgelegten Anspruch des Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub. Dieses Recht gilt ausdrücklich auch für Auszubildende, Heimarbeiter oder freie Mitarbeiter (arbeitnehmerähnliche Personen). Das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen, bevor der Anspruch Gültigkeit erlangt. Beamte, Richter und Soldaten fallen nicht in das Bildungsurlaubsgesetz. Für sie gelten auch zum Bildungsurlaub Sondervorschriften.

    Pro Arbeitsjahr stehen den in Hessen Beschäftigten in einer fünf-Tage-Arbeitswoche fünf Tage Bildungsurlaub zu. Die Dauer wird je nach Wochenarbeitstagen erhöht oder verringert. Anerkennen können Arbeitnehmer hier sowohl Veranstaltungen aus der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Ausführung eines Ehrenamtes. Nicht anerkennungswürdig sind Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung oder Erholung, oder bei Abhängigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei oder Gewerkschaft.

    Auch Kursangebote aus anderen Bundesländern können sich Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen anerkennen lassen. Dies sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber im Vorfeld miteinander absprechen und gegebenenfalls die Voraussetzungen prüfen.

    Bayern/Sachsen: Kein gesetzlicher Anspruch

    In Bayern und Sachsen gibt es aktuell keine gesetzlichen Regelungen für bezahlten Bildungsurlaub. Das bedeutet, Arbeitnehmer, die in Bayern oder Sachsen angestellt sind, haben keinen rechtlichen Anspruch auf die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken. Ein Gesetzentwurf in Sachsen scheiterte jüngst im Jahr 2018.

    Der Bildungsurlaub: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

    Bestehen keine der wie oben genannten dringenden betrieblichen Gründe, ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Zusatzurlaub zu genehmigen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jedoch bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahme mitteilen. Geschieht das nicht, darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen.

    Den Antrag auf Zusatzurlaub dürfen Unternehmen ebenfalls ablehnen, wenn es beispielsweise die betriebliche Notwendigkeit gibt, dass so viele Arbeitnehmer wir möglich im Tagesgeschäft mitwirken.

    Wichtig ist hierbei jedoch: Grundsätzlich müssen Unternehmen die Bildungsfreistellung zu einem anderen Zeitpunkt ermöglichen. Im Notfall besteht für den Arbeitnehmer das Recht, den Bildungsurlaub in das folgende Jahr übertragen zu lassen.

    Täuscht der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub lediglich vor, drohen ihm heftige Konsequenzen. Besteht berechtigter Grund zur Annahme, dass der Beschäftigte den Kurs nicht besucht hat oder den Bildungsurlaub für andere Zwecke als den vereinbarten genutzt hat, so hat der Arbeitgeber wiederum das Recht, dem Mitarbeiter fristlos zu kündigen.

    FAQ

    • Welcher Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

    Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Ihr Betrieb liegt. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen hat aber grundsätzlich jeder Beschäftigte, auch Auszubildende, das Recht, den Zusatzurlaub in Anspruch zu nehmen. Welche Voraussetzungen zur Mindestgröße des Betriebs und Mindestdauer der Beschäftigung jeweils gegeben sind, sehen Sie im nächsten Absatz anhand einiger exemplarischer Beispiele verschiedener Bundesländer.

    • Wie viel Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber genehmigen?

    In der Regel stehen dem Mitarbeiter fünf Tage im Jahr für bezahlten Bildungsurlaub zu. Aber auch hier gelten die jeweiligen Regelungen der Länder. In Berlin beispielsweise sind auch zehn Tage alle zwei Jahre möglich, im Saarland sind es sechs Tage, von denen nur die Hälfte bezahlt ist.

    • Muss der vom Arbeitnehmer gewählte Kurs einen Bezug zum ausgeübten Beruf haben?

    Laut Bundesarbeitsgericht sollte das entsprechende Weiterbildungsangebot einen Mindestbezug zum ausgeübten Beruf haben. Die Auswahl richtet sich jedoch ganz nach dem Kursagebot der jeweiligen Länder. Innerhalb dessen darf der Beschäftigte wählen. Nicht nur die berufliche, sondern auch die private Weiterbildung ist grundsätzlich zulässig.

    • Darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

    Ja, aber nicht willkürlich. Stehen dringende betriebliche Gründe an, haben also im gewünschten Zeitraum beispielsweise bereits zu viele Kollegen Urlaub beantragt, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen. Allerdings muss dieser dann zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

    • Wer trägt die Kosten für das Weiterbildungsangebot?

    Manche Bundesländer vergeben Bildungsprämien oder Förderprogramme, in der Regel trägt jedoch der Arbeitnehmer selbst die Kosten für die Weiterbildung.

    Autor: Redaktion Personalwissen