Lohn und Gehalt: Von Arbeitsentgelt bis Steuerklassen

Lohn und Gehalt: Von Arbeitsentgelt bis Steuerklassen

Im Volksmund heißt es lapidar: „Über Geld spricht man nicht!" Aber wieso ist das eigentlich so?

Schließlich hängt der Alltag davon ab, wie viel Gehalt am Monatsende vom Arbeitgeber auf das Konto überwiesen wird. Es ist ein sehr komplexes Thema und häufig unangenehm, weil der eine vielleicht deutlich mehr oder weniger verdient als ein anderer.

Während sich manch einer über sein Geld zu profilieren versucht, suchen andere Personen schlicht Gerechtigkeit bei der Gehaltsauszahlung. Doch was ist gerecht? Es gibt beim Thema des Verdienstes sehr viele Faktoren, die sowohl auf die Höhe als auch auf die Ausgestaltung Einfluss haben. Ein gutes Gehaltsmanagement und der Fokus auf eine leistungsgerechte Entlohnung sind das A&O für zufriedene, und damit motivierte Mitarbeiter.

    Was ist Lohn?

    In Deutschland wird Lohn oft als Synonym für das Arbeitsentgelt genutzt. Tatsächlich gibt es aber hier einen feinen Unterschied zu beachten.

    Denn der Lohn eines jeden Arbeitnehmers wird anhand der von ihm geleisteten Stunden berechnet. Er kann täglich, wöchentlich oder monatlich an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Die Frequenz und die Art der Auszahlung regelt der Arbeitsvertrag. Durch die Lohnauszahlung entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen.

    Was ist Gehalt?

    Das Gehalt ist eine monatliche Vergütung, die von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unabhängig ist. Das Gehalt wird regelmäßig monatlich an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Empfänger sind Beamte oder Angestellte in einem festen Arbeitsverhältnis. Schon gewusst? Eine komplexe Thematik spielen zum Beispiel Gehälter im Personalwesen.

    Dementsprechend ist das Gehalt am Monatsende immer dasselbe, Schwankungen sind ausgeschlossen, es sei denn, innerhalb des Unternehmens sind Bonifikationen möglich.

    Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

    Gehalt beschreibt in der Regel das Arbeitsentgelt in Form des Monatsgehalts. Hierbei besteht weder Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitstage noch von der im Endeffekt erbrachten Leistung. Dementsprechend bekommt der Arbeitnehmer jeden Monat den gleichen Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag bleibt auch bei Feier- oder Urlaubstagen unverändert. Daher wird hier auch häufig der Begriff des Grundgehalts verwendet.

    Anders verhält sich das Ganze beim Lohn. Als Berechnungsgrundlage gilt hier die tatsächlich erbrachte Arbeit. Diese wird beispielsweise anhand der produzierten Stückzahl berechnet. Als Resultat kommt es beim Lohn häufig zu Schwankungen. Ein weiterer Grund für die Schwankungen liegt darin, dass Feier- oder Urlaubstage, anders als beim Gehalt, für die Lohnzahlung relevant sind. Je mehr Feier- oder Urlaubstage stattfanden, umso weniger wird gearbeitet und umso geringer fällt am Monatsende der Lohn aus. Korrekte Lohnbuchhaltungen sind aufgrund unterschiedlichster gesetzlicher Bestimmungen vielfach kompliziert und nicht einfach zu erstellen. Ein nicht selten auftauchendes Problem für den Personaler ist zum Beispiel die neuen gesetzlichen Regelungen zum Phantomlohn.

    Überblick: Begriffe für das Arbeitsentgelt

    Das Arbeitsentgelt beschreibt in jeder vorliegenden Form eine Gegenleistung des Arbeitsgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung in Form einer Bezahlung.

    Als herkömmliche Begriffe hierfür gelten für Arbeitnehmer Einkommen, Verdienst, Lohn und Gehalt. Bei juristischen Personen wird von einem Gewinn bzw. Überschuss gesprochen. Freiberufler erhalten ein Honorar.

    BegriffErklärung
    EinkommenSachliche oder monetäre Leistung, die an natürliche oder juristische Personen ausgezahlt wird.
    VerdienstEbenfalls sachliche oder monetäre Leistung, wird jedoch ausschließlich an natürliche Personen ausgezahlt.
    LohnTatsächlich geleistete Arbeit anhand von Stunden, wird täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt.
    GehaltMonatlich fixiertes Arbeitsentgelt an Beamte und Angestellte.
    ÜberschussBeschreibt den Gewinn einer juristischen Person.
    HonorarArbeitsentgelt für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Grafiker. Ebenfalls Bezeichnung für Arbeitsentgelt für eine nebenberufliche Tätigkeit.

    Wie legt man Lohn und Gehalt fest?

    Das Arbeitsgehalt ist von den Vertragsparteien frei verhandelbar, solange es nicht durch Tarifverträge oder Mindestlohnregelungen festgelegt ist. So oder so muss man es aber unter allen Umständen schriftlich in einem Vertrag festhalten. Bei Angestellten ist es ein Arbeits- oder Anstellungsvertrag.

    Auch wenn ein Tarifvertrag vorliegt, kann es zu Gehaltsveränderungen kommen. Diese erwirkt man durch Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber. In der Regel finden solche Verhandlungen in regelmäßigen Abständen statt. Scheitern die Verhandlungen, sind nicht selten Streiks die Folge. Fachpersonal hat darüber hinaus die Möglichkeit eine Gehaltszahlung über Tarif gesondert mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

    Von welchen Faktoren sind Lohn und Gehalt abhängig?

    Lohn und Gehalt sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Diese betreffen nicht nur die Leistung des Arbeitnehmers, sondern auch den Arbeitgeber und dessen wirtschaftliche Situation.

    Faktoren für Lohn und Gehalt:

    • Die wirtschaftliche Lage
    • Der Grad der Verantwortung
    • Die Qualifikation des Arbeitnehmers
    • Die Belastung bzw. Gefahr bei der Arbeit
    • Die Fähigkeiten des Arbeitnehmers

    Tarifvertrag: Regelung von Lohn und Gehalt

    Seit der Gründung der Bundesrepublik 1949 existiert das Tarifvertragsgesetz, durch das die Tarifverträge geregelt werden. Trotz dieses Gesetzes gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Grund hierfür ist, dass nicht in jedem Unternehmen gleich gute Vertreter sind und die Verhandlungsstärken dementsprechend variieren. Tarifverträge werden in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft vereinbart. Ist eine Tarifverhandlung nicht erfolgreich, kann es zu Streiks kommen.

    In kleineren Unternehmen ist es häufig so, dass die Kapazitäten zu gering sind, um dem Tarifvertrag entsprechend zahlen zu können. In solchen Fällen finden individuelle Verhandlungen mit den Arbeitnehmern statt.

    Definition: Was ist ein Tarifvertrag?

    Durch einen Tarifvertrag werden Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer in Unternehmen geregelt. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft ausgehandelt. Im Tarifvertrag sind die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers aufgeführt. Dabei spielt nicht nur die Höhe des Arbeitsentgelts eine Rolle, denn auch Details zu Arbeitsbedingungen spielen in einem Tarifvertrag eine Rolle und sind Basis vieler Verhandlungen.

    Was beinhaltet der Tarifvertrag?

    Im Tarifvertrag sind unterschiedliche Bestimmungen verankert. Unter anderem werden Rechtsnormen festgehalten, die zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dienen. Dementsprechend gelten sie für beide Parteien gleichermaßen. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Arbeitsbedingungen. Die normativen Bestimmungen sind rechtlich fundiert und man darf sie unter keinen Umständen verändern.

    Unterteilen lassen sich die normativen Bestimmungen in den zeitlichen, den räumlichen, den sachlichen und den persönlichen Geltungsbereich.

    Normative Bestimmungen:

    • Zeitlicher Geltungsbereich:

    Beschränkt sich meist auf die Dauer des Vertrags.

    • Räumlicher Geltungsbereich:

    Grenzt das Gebiet ein, für das der Tarifvertrag greift. Die Eingrenzung ist vom Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer vorzunehmen.

    • Sachlicher Geltungsbereich:

    Gilt grundsätzlich für einen Wirtschaftszweig und wird betrieblich oder fachlich bestimmt.

    • Persönlicher Geltungsbereich:

    Beschreibt die Abgrenzung mit Blick auf persönliche Merkmale. So wird beispielsweise zwischen Angestellten und Arbeiternd differenziert.

    Zusätzlich zum Geltungsbereich nimmt man im Tarifvertrag schuldrechtliche Bestimmungen vor. Zum einen wird die Friedenspflicht vermerkt. Hierbei geht es darum, dass sich beide Parteien dazu verpflichten, den Arbeitsfrieden zu wahren.

    Die zweite Bestimmung ist die Einwirkungspflicht. Aufgrund dieses Umstandes verpflichten sich die Tarifvertragsparteien im Fall von tarifwidrigem Verhalten auf ihre Verbandsmitglieder einzuwirken.

    Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

    Arten von Tarifveträgen
    Branchen- / FlächentarifvertragTarifvertrag ist für ganze Branchen oder regionale Bereich gültig
    Lohn- / GehaltstarifvertragTarifvertrag mit kürzester Laufzeit (in der Regel ein Jahr)
    RahmenvertragMeist bezugnehmend zur Beschreibung von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für Lohn- und Gehaltsgruppen
    ManteltarifvertragWird langfristig geschlossen, beinhaltet in erster Linie allgemeine Vereinbarungen bzgl. der Probezeit oder Kündigungsfristen
    FirmentarifvertragDer Tarifvertrag kann mit der Gewerkschaft individuell auf die Bedürfnisse der Firma angepasst werden
    AnschlusstarifvertragWird direkt im Anschluss an den Kündigungstermin mit neuen Vereinbarungen wirksam
    ParalleltarifvertragVerträge mit gleichen Inhalten werden von verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen
    Notlagen- / SanierungstarifvertragAbweichungen vom ursprünglichen Tarifvertrag, um wirtschaftliche Notlage zu vermeiden

    Was ist der Mindestlohn 2022?

    Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12,00 € pro Stunde. Eine Verweigerung des Arbeitgebers den Mindestlohn zu zahlen, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 € nach sich ziehen. Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs steigt von bisher 450 Euro pro Monat auf 520 Euro. Es gibt allerdings einige Gruppen, für die der Mindestlohn nicht gilt.

    Kein Mindestlohn gilt für:

    • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
    • Auszubildende
    • Ehrenämtler
    • Freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten
    • Pflichtpraktikanten
    • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

    Entgeltmodelle: Abrechnung von Lohn und Gehalt

    Bezüglich der Bezahlung vom Arbeitnehmer gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten. Diese müssen unter allen Umständen vertraglich geregelt sein. Einige der Modelle sind auf spezielle Sektoren der Wirtschaftswelt zugeschnitten und bieten sich daher nicht für jedes Unternehmen an.

    Hier liegt die Verantwortung bei der Unternehmensführung, zu entscheiden, welches Modell zum jeweiligen Unternehmen passt.

    Entgeltmodelle: Pauschalgehalt, Provisionsentlohnung & von den Einnahmen abhängiges Gehalt

    • Pauschalentlohnung:

    Bei dieser ist die tatsächliche Arbeitszeit irrelevant. Die Höhe der monatlichen Bezahlung, die vom Arbeitgeber zu leisten ist, wird im Vorfeld verhandelt. Diese wird dann auch in Monaten pauschal bezahlt, in denen weniger gearbeitet wurde oder der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht vollständig zufrieden ist.

    • Provisionsentlohnung:

    Darunter versteht man eine zusätzliche Zahlung zum monatlichen Gehalt. Besonders oft vorzufinden ist diese Art der Entlohnung bei Handelsvertretern. Hierbei handelt es sich um die Auszahlung eines Entgeltes für jeden erfolgreichen Abschluss. Die Höhe der Summe wird prozentual berechnet.

    • Von den Einnahmen des Unternehmens abhängiges Gehalt:

    Dies kann zu enormen Schwankungen führen. Der Arbeitnehmer hat hier kaum eine finanzielle Sicherheit.

    Entgeltmodelle: Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn

    Beim Zeitlohn wird nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit als Gehaltsgrundlage genommen.

    Das ist beim Akkordlohn anders, denn hier wird der Arbeitnehmer für jedes produzierte Stück bezahlt. Der Akkordlohn wird auch als Stücklohn bezeichnet und findet vor allem bei Fließarbeiten Anwendung.

    Beim Prämienlohn bekommt der Arbeiter eine Prämie, sollte die vorgegebene Stückzahl der anzufertigenden Produkte überschritten oder Sparmaßnahmen eingehalten worden sein.

    Entgeltmodelle: Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt

    Beim Stundenlohn kann die Summe, die dem Arbeiter am Ende des Monats gezahlt wird, stark variieren. Der Grund hierfür liegt darin, dass jede geleistete Arbeitsstunde vergütet wird. Dies kann sowohl von Vor- als auch von Nachteil für den Arbeitnehmer sein.

    Das Monatsgehalt stellt die klassische Bezahlung dar. Die Zahlung wird von Feier- oder Urlaubstagen nicht beeinflusst. Der Arbeitnehmer bekommt jeden Monat ein fixes Gehalt. Allerdings gibt es noch eine weitere Form des Monatsgehalts, das verstetigte Monatsgehalt. Hier wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein monatliches Gehalt vereinbart. Kommt es zu Abweichungen der zu leistenden Stunden, in welche Richtung auch immer, wird dies im Folgemonat verrechnet.

    Beim Jahresgehalt verhält es sich so, dass das Gehalt jährlich neu festgelegt wird. Die monatlichen Auszahlungen können hier schwanken. Die Hauptsache ist, dass der Arbeitnehmer am Ende des Jahres das Gehalt ausgezahlt bekommen hat, das vereinbart wurde.

    Infografik: Die verschiedenen Entgeltmodelle im Überblick | © personalwissen.de

    Zwischenfazit: Es gibt verschiedene Entgeltmodelle, von denen jedes seine Vor- & Nachteile mit sich bringt. Das Monatsgehalt ist das am häufigst vorkommende Entgeltmodell, aber auch der Stundenlohn wird oft in der Realität ausbezahlt.

    Variable Vergütungssysteme: Ja oder Nein?

    Es gibt unterschiedliche Formen der Vergütungssysteme. Variable Vergütungssysteme können die Motivation der Mitarbeiter erheblich erhöhen. Sie können damit also als eines der wichtigsten Instrumente zur Leistungssteigerung am Arbeitsplatz gesehen werden.

    Welches am besten zum jeweiligen Unternehmen passt, sollte individuell von der Geschäftsführung ermittelt werden. Unumgänglich ist aber bei jeder Art des Vergütungssystems ein klares Konzept zur Durchführung, sodass es auch für die Mitarbeiter transparent ist.

    Was ist bei der Lohnabrechnung zu beachten?

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Monat für jeden seiner Mitarbeiter eine Lohnabrechnung auszustellen. Anhand dieser können die Arbeitnehmer nachvollziehen, aus welchen Bausteinen sich ihr Nettogehalt zusammensetzt. Es wird anhand der Lohnabrechnung ersichtlich, welche Summen des Bruttogehalts vom Arbeitnehmer einbehalten wurden, um es regelkonform zu versteuern.

    Lohnabrechnungen sind nicht nur für Arbeitnehmer in Vollzeit notwendig, auch Minijobber erhalten in der Regel eine. Arbeitgeber müssen auf eine Vielzahl von Formalitäten achten.

    Was ist das Entgelttransparenzgesetz?

    Das Entgelttransparenzgesetz wurde am 06. Juli 2017 verabschiedet. Es zielt auf die Minimierung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Durch Lohntransparenz soll erreicht werden, dass Frauen und Männer in gleicher oder vergleichbarer Position das gleiche Gehalt bekommen.

    Arbeitnehmer haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gehaltsauskunft. Der Antrag hierzu muss schriftlich eingereicht werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

    Zwischen dem Brutto- und Nettolohn liegen häufig kleine Welten. Der Grund hierfür ist, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, Steuern und Abgaben vom Bruttogehalt abzuziehen und an die entsprechenden Ämter und Kassen zu übermitteln. Es wird hier auch von einer Quellensteuer gesprochen.

    Der Bruttolohn ist der Betrag, der vertraglich ausgehandelt wurde. Es ist die Summe, die dem Arbeitnehmer aufgrund seiner getätigten Arbeit grundsätzlich zusteht.

    Unter Nettolohn ist der Betrag zu verstehen, den der Arbeitnehmer am Monatsende tatsächlich ausgezahlt bekommt. Es ist der Bruttolohn abzüglich aller Steuern und Abgaben.

    Gehaltsabgaben: Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer berechnet man für jeden Arbeitnehmer individuell. Je höher das Einkommen ist, umso mehr Steuern muss man zahlen, da man diese prozentual berechnet. Der minimale Lohnsteuersatz liegt bei 14 %. Maximal kann man 45 % des Bruttogehalts versteuern.

    Hinweis: Bei der Berechnung der Lohnsteuer spielt die Steuerklasse eine wichtige Rolle. Zusätzlich wendet man Freibeträge an. Von der Lohnsteuer sind die restlichen steuerpflichtigen Abgaben abhängig.

    Gehaltsabgaben: Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag lag im Jahr 2020 noch bei 5,5 % der Lohnsteuer und wurde bundesweit von allen Bruttogehältern abgezogen. Ab dem Jahr 2021 entfällt jeder doch der Solidaritätszuschlag für viele Bürger. Erst ab einer Lohnsteuer von mehr als 16.956 Euro (als Single) ist der Zuschlag fällig.

    Gehaltsabgaben: Kirchensteuer

    Während in Bayern und Baden-Württemberg eine Kirchensteuer von 8 %erhoben wird, liegt der Wert bei allen anderen Bundesländern bei 9 %. Die Kirchensteuer ist von jedem zu zahlen, der Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die Kirchensteuer erhalten darf. Das sind in Deutschland beispielsweise die katholische Kirche, aber auch jüdische Gemeinden.

    Sozialabgaben: Einzahlungen in das Solidarsystem

    Menschen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zahlen in diverse Kassen ein. Diese Gelder teilt man im Solidarsystem denjenigen Menschen zu, die Rente beziehen oder von Kranken- oder Arbeitslosengeld abhängig sind.

    Dass die Abgaben verpflichtend sind, wird damit gerechtfertigt, dass auch die jetzigen Arbeitnehmer von denselben Leistungen profitieren, wenn sie selbst in eine solche Lage geraten.

    Hinweis: Die Sozialversicherungsbeiträge zahlen je zur Hälfte der Beschäftigte und der Arbeitgeber.

    Lohn-Sozialabgaben: Krankenversicherung

    Die Abgaben der Krankenversicherung belaufen sich aktuell auf 14,6 % des Gehalts. Es sind also je 7,3 % des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an die Kassen zu entrichten.

    Für sogenannte Multijobber, also Personen, die mehr als einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gibt es eigene Regularien, die bei der Lohnabrechnung und Abführung von Sozialabgaben zu beachten sind.

    Lohn-Sozialabgaben: Rentenversicherung

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen. Hierdurch wird ihm garantiert, nach seiner Arbeitszeit weiterhin Anspruch auf Geld zu beziehen. Vom Arbeitnehmer sind 9,3 % des Einkommens in die Rentenkasse zu zahlen. Insgesamt gehen also 18,6 % in die Rentenversicherung ein, da auch der Arbeitgeber seinen Teil mit den monatlichen Gehaltszahlungen beisteuert.

    Lohn-Sozialabgaben: Pflegeversicherung

    Jeder Arbeitnehmer, der krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch pflegeversichert. Insgesamt behält man für die Pflegeversicherung 3,05 % des Gehalts ein. Für den Arbeitnehmer entspricht dies 1,525% %, da der Arbeitgeber sich zu 50 % an den Abgaben beteiligt.

    Lohn-Soziabgaben: Arbeitslosenversicherung

    Der Arbeitnehmer zahlt 1,5 % seines Gehalts an die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber leistet auch hier wieder hälftig denselben Beitrag wie der Arbeitnehmer. Insgesamt liegen die Abgaben an die Arbeitslosenversicherung also bei genau 3 %. Sollte der Arbeitnehmer seinen Job verlieren, so springt die Arbeitslosenversicherung ein und unterstützt den Arbeitslosen bei der Suche nach einer neuen Anstellung.

    Zwischenfazit: Man unterscheidet also Gehalts- und Sozialabgaben. Zu den Gehaltsabgaben zählen neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Sozialabgaben definiert man durch die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Benötigen Sie weitere Informationen zum Sozialsystem? Dann könnten Sie folgende Artikel interessieren: Umlageverfahren und ihre Bedeutung für die Sozialsysteme, wie die DEÜV Unternehmen und die Sozialversicherungsträger sinnvoll bei der Datenverarbeitung unterstützt

    Gesetzlich vorgeschrieben: Die Gehaltsabrechnung

    Beim Erstellen von Gehaltsabrechnungen ist es wichtig, nach einem festen Schema vorzugehen. Keine der Pflichtangaben darf fehlen, es sind alle Formalitäten genau einzuhalten. Der Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird, ist ebenfalls von Bedeutung.

    Damit alle Gehaltsabrechnungen nach dem gleichen Schema angefertigt werden, schreibt die Gewerbeordnung vor, welche Daten das Dokument erfassen muss.

    Verpflichtende Angaben in der Gehaltsabrechnung:

    • Name & Anschrift von Arbeitgeber & Arbeitnehmer (vollständig)
    • Steueridentifikationsnummer (ID) des Arbeitnehmers
    • Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
    • Zeitraum der Entgeltabrechnung
    • Unterschrift oder Firmenstempel
    • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

    Des Weiteren wird ausdifferenziert, wie sich das Nettogehalt zusammensetzt.

    Daher werden folgende Informationen vermerkt:

    • Der Bruttolohn
    • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer)
    • Steuern (Lohn- und Kirchensteuer)
    • Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge
    • Geldwerte Vorteile
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Persönliche Abzüge
    • Steuerfreibeträge
    • Zuschläge
    • Zulagen
    • Der Nettolohn

    Wie lange muss man die Gehaltsabrechnung aufbewahren?

    Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange eine Gehaltsabrechnung aufzubewahren ist. Es ist aber ratsam, sie sorgsam abzuheften und bei Bedarf griffbereit zu haben. Zum Beispiel haben Vermieter ein Anrecht darauf, sich die Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate zeigen zu lassen, um sich davon zu überzeugen, dass der potenzielle Mieter imstande ist, die Mietkosten zu zahlen. Auch für die Vergabe von Krediten sind Gehaltsabrechnungen unverzichtbar.

    Was ist die Steuerklasse?

    Durch die Steuerklasse wird die Höhe der Abzüge vom Bruttolohn ermittelt. Sie bestimmt damit indirekt auch die Höhe des abzugebenden Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuern. Ausschlaggebend dafür, in welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer eingeteilt wird, ist der Familienstand.

    Steuerklassen kann man unter bestimmten Umständen wechseln. So ist es dem Steuerzahler möglich, Geld zu sparen.

    Welche Steuerklassen gibt es?

    Arbeitnehmer unterteilt man in die Steuerklassen I bis VI.

    Zuordnung der Steuerklassen:

    • Steuerklasse I:

    Ledige; Verheiratete, bei denen der Partner in beschränktem Maße steuerpflichtig ist; Verheiratete, die dauernd getrennt leben; Verwitwete; Geschiedene

    • Steuerklasse II:

    Alleinstehende Arbeitnehmer mit Kind

    • Steuerklasse III:
      • Verheiratete,
        • von denen nur einer arbeitet;
        • die nicht dauernd getrennt leben und nicht in Steuerklasse 4 sind;
        • deren Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat; Verwitwete
    • Steuerklasse IV:

    Verheiratete, beide arbeiten

    • Steuerklasse V:

    Verheiratete, deren Ehepartner Steuerklasse III gewählt hat; Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht in Steuerklasse 4 sind

    • Steuerklasse VI:

    Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Gehalt beziehen

    Infografik: Alle Steuerklassen auf einen Blick | © personalwissen.de

    Wie funktioniert die Einteilung in die Steuerklassen?

    Die Einteilung in Steuerklassen erfolgt anhand der privaten Umstände des Arbeitnehmers. Hier wird beim Familienstand differenziert, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet ist. Ferner spielt es bei alleinstehenden Arbeitnehmern eine Rolle, ob sie ein Kind haben oder nicht.

    Bei verheirateten Arbeitnehmern wiederum ist es von Interesse, ob beide arbeiten gehen oder nur einer der Eheleute.

    Zu welcher Steuerklasse man gehört, lässt sich der oben angeführten Aufzählung entnehmen. Sollte diese allerdings keine Klarheit darüber geben, kann man sich auch anderweitig Auskunft einholen. Es ist möglich, sich beim Finanzamt darüber zu erkundigen, in welche Steuerklasse man eingeordnet wird.

    Tipp: Die Steuerklasse immer auch auf den Gehaltsabrechnungen angegeben. Ein Blick darauf kann also auch Klarheit schaffen, wenn diese vorliegen.

    Sonderzuwendungen für Lohn und Gehalt

    Auch Sonderzuwendungen regelt man vertraglich. Hierbei kann es sich entweder um Einmalzahlungen oder um wiederkehrende Zahlungen handeln. Zu den wiederkehrenden Zahlungen gehören unter anderem Zulagen, wie beispielsweise die Erschwerniszulage.

    Aber auch Prämien fallen unter diesen Begriff. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber im Falle jahrelanger Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie an seinen Mitarbeiter auszahlen. Auch Erfolgsbeteiligungen sind typische Sonderzuwendungen. Wie häufig man diese auszahlt, ist vom Unternehmen und seiner Struktur abhängig. Hier wird der Arbeitnehmer prozentual am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

    Des Weiteren kann es sich bei Sonderzuwendungen auch um nicht-monetäre Leistungen handeln. Dies können zum Beispiel Dienstwagen, Tankgutscheine, Zuschüsse für den ÖPNV, Smartphone auf Firmenkosten, Fortbildungen oder Rabatte für Mitarbeitende sein. Die nicht-monetären Leistungen können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber deutliche steuerliche Vorteile mit sich bringen.

    Dies könnte Sie vielleicht auch interessieren! Dieser Artikel deckt alles Wichtige zum Thema Fahrtkosten ab: Fahrtkosten richtig berechnen

    Einmalzahlungen

    Um typische Einmalzahlungen handelt es sich zum Beispiel beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Aber auch das 13. Gehalt fällt unter diesen Begriff. Es handelt sich hier um eine Auszahlung, die einmal im Jahr getätigt wird. Wie jede andere Form des Gehalts sind auch die Einmalzahlungen steuerpflichtig. Diese weist man regulär auf den Gehaltsabrechnungen aus und unterwirft man vollständig der Lohnsteuer.

    Arbeitnehmer-Rechte: Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

    Arbeitnehmer haben mit Blick auf ihren vertraglich geregelten Lohn bestimmte Rechte. Diese Sorgen dafür, dass sich der Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall in finanzieller Sicherheit weiß. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Aufgaben diesbezüglich nachzukommen.

    Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohn im Krankheitsfall und an Feiertagen

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern auch im Krankheitsfall ihren Lohn weiterhin zu zahlen. Der Arbeitnehmer bekommt, trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, bis zu sechs Wochen seinen gesamten Nettolohn ausgezahlt.

    Nach Ende der sechs Wochen ist es Aufgabe der Krankenkasse, den Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell zu unterstützen. Statt des normalen Gehalts steht dem Arbeitnehmer dann Krankengeld zu. Dies beträgt 70 % des Brutto-Lohns. Zusätzlich zum Krankengeld kann der Arbeitgeber auch ein Krankengeldzuschuss bezahlen.

    Schon gewusst? Um den Prozess der Leistungserteilung zu beschleunigen, setzen Behörden und Unternehmen immer häfiger auf eine digitale Beantragung und Übermittlung. Lesen Sie in unserem Artikel alles Wissenswerte rund um die elektronische Entgeltersatzleistung!

    Elternzeitgesetz: Rechtsanspruch auf Elternzeit

    Auch dass Eltern Anspruch auf Elternzeit haben, ist gesetzlich geregelt. Allerdings ist der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht verpflichtet, volles Gehalt zu bezahlen. Pflicht des Arbeitgebers ist es aber, seinen Arbeitnehmer für den Zeitraum der Elternzeit von der Arbeit freizustellen.

    Das Einkommen in der Elternzeit wird durch das Elterngeld abgesichert. Dieses kann bis zu 67 % des Einkommens der letzten zwölf Monate ausmachen. Die maximale Grenze beläuft sich allerdings auf 1800 €. 

    Hinweis: Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer sein volles Entgelt weiterhin zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Ausmaß von sieben Wochen. Ab dann steht dem Arbeitnehmer lediglich ein vermindertes Krankengeld zu. Bei Elternzeit ist der Arbeitgeber nicht zur Entgelfortzahlung verpflichtet.

    Gleichbehandlungsgesetz: Bedeutung für Lohn und Gehalt

    Das Gleichbehandlungsgesetz gilt ohne Ausnahme für alle Arbeitnehmer. Es zielt auf eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ab. Diese soll dadurch erreicht werden, dass Arbeitern, die gleiche Aufgaben erfüllen, das gleiche Gehalt zugewiesen wird.

    Folgende Faktoren dürfen keine Rolle spielen:

    • Ethnischen Herkunft
    • Geschlecht
    • Religion bzw. Weltanschauung
    • Behinderungen
    • Alter
    • Sexualität

    Sollte sich ein Arbeitgeber weigern, dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechend zu handeln, muss er dieses Verhalten gut begründen. Andernfalls können enorme Konsequenzen auf ihn zukommen. Equal Pay ist hierbei mehr als nur ein Schlagwort, sondern der Anspruch an Unternehmen.

    Der Gender Pay Gap

    Die Gender Pay Gap beschreibt die Unterschiede in Stundenlöhnen und Jahresgehältern zwischen Männern und Frauen. Als Gender Pay Gap wird die Differenz bezeichnet, die sich aus den Gehaltsunterschieden ergibt.

    2018 lag der Gender Pay Gap Wert bei 21 %. Dies ist ein Durchschnittswert, was bedeutet, dass die Differenz in einigen Branchen niedriger, in vielen Berufen aber deutlich über dieser prozentualen Angabe liegt.

    Die Gender Pay Gap liegt in Deutschland weit über den Durchschnittsdifferenzen anderer europäischer Länder.

    Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlt?

    Sollte es dazu kommen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht wie vereinbart auszahlt, hat der Arbeitnehmer einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

    Zunächst sollte man den Arbeitgeber, im besten Fall schriftlich, dazu auffordern, das Gehalt innerhalb einer gesetzten Frist auszuzahlen. Nach Verstreichen der Frist, ist eine schriftliche, arbeitsrechtliche Abmahnung fällig.

    Steht ein Zahlungsverzug des Gehaltes von mehr als zwei Monaten im Raum, kann der Arbeitnehmer seine Arbeit verweigern. Sollte dem Unternehmen durch die Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen, wäre dieses Verhalten nicht rechtens. Außerdem muss man den Arbeitgeber vor Niederlegung der Arbeit vorwarnen. In jedem Fall stehen dem Arbeitnehmer Verzugszinsen auf nicht gezahltes Gehalt zu. Auch Schadensersatzansprüche kann man geltend machen.

    Als letztes Mittel zur Durchsetzung des Rechts auf Gehalt gilt die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung und alle weiteren entstandenen Ansprüche. Abgesehen davon ist dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung möglich. Dann muss der Arbeitgeber zusätzlich zum noch ausstehenden Gehalt eine Abfindung zahlen.

    Bis wann muss Lohn bzw. Gehalt ausbezahlt werden?

    Bis wann der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt bezahlen muss, geht aus den vertraglichen Bedingungen hervor. Üblich ist eine Bezahlung zum 1. oder 15. des Monats.

    Einigen sich der Arbeitnehmer und der Angestellte auf eine andere, sittenhafte Regulierung, so gilt diese. Wenn der Arbeitnehmer in der Mitte einer Periode seinen Job anfängt, so sind ggf. Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber zu entrichten.

    Was tun bei einer verspäteten Lohnzahlung?

    Sollte es bei der Lohnauszahlung zum Zahlungsverzug kommen, hat der Arbeitnehmer unterschiedliche Möglichkeiten, auf diesen Umstand zu reagieren. Um einen offiziellen Zahlungsverzug handelt es sich allerdings erst dann, wenn zum vertraglich geregelten Zeitpunkt noch keine Transaktion des Geldes auf das Konto des Arbeitnehmers vorgenommen wurde.

    Ferner kann der Arbeitnehmer nur dann Konsequenzen aus der verspäteten Lohnzahlung ziehen, wenn er vom Arbeitgeber nicht vorab über einen möglichen Zahlungsverzug informiert wurde.

    Er hat ein Zurückhaltungsrecht seiner Arbeit, wenn der Arbeitgeber ihm einen erheblichen Teil des Geldes schuldet. Ein Zurückhaltungsrecht kann man aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn dem Unternehmen dadurch keine schwerwiegenden Folgen, wie zum Beispiel eine Insolvenz, drohen.

    Dies könnte Sie vielleicht auch interessieren! In folgendem Artikel können Sie alles Wichtige zum Thema Lohnpfändung nachlesen: So gehen Sie mit einer Lohnpfändung ihres Mitarbeiters um

    Gehaltsverhandlung: Wichtige Tipps und Hinweise

    Bevor man mit dem Chef über eine Lohnerhöhung diskutiert, weil man sich im Vergleich zu den Kollegen ungerecht bezahlt fühlt, sollte man einige Dinge genau betrachten. Diese helfen möglicherweise zu verstehen, wieso die Bezahlung unterschiedlich ausfällt.

    Mögliche Faktoren:

    • Macht der Kollege Überstunden?
    • Welche Ausbildung hat er?
    • Befindet er sich im Schichtdienst?
    • Arbeitet er Voll- oder Teilzeit?
    • Welche Führungsverantwortung trägt er?
    • Wie ist die familiäre Situation?

    Führt man sich diese Fragen vor Augen und beantwortet sie ehrlich, kann man dadurch schon einige Missverständnisse oder gefühlte Ungerechtigkeiten aus dem Weg räumen.

    Wann sollte man über Lohn und Gehalt verhandeln?

    Ist man der Meinung, zu wenig zu verdienen, sollte man mit dem Chef über eine Lohnerhöhung sprechen. Bevor der Chef auf eine Lohnerhöhung angesprochen wird, sollte er schon einige Monate im Vorfeld die Leistungen einschätzen können.

    Es könnte zu Unmut führen, eine Gehaltserhöhung direkt anzusprechen. Vielmehr sollte man um eine Beurteilung der individuellen Leistung bitten. So ist es dem Arbeitnehmer möglich, im Verlauf des Gesprächs herauszufinden, ob von Seiten des Arbeitgebers eine Gehaltserhöhung überhaupt in Erwägung gezogen wird.

    Gehaltsverhandlung: Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?

    In der Entscheidung für eine Gehaltserhöhung wird beherzigt, welchen Anspruch der Arbeitnehmer an sein Gehalt hat. Es gilt das vertraglich fixierte Gehalt, das nicht den Leistungserfolg, sondern die Arbeit entlohnt.

    Ausnahmen hierfür bilden Provisionen. Diese schüttet man zusätzlich zum regulären Gehalt aus. Sie sind erfolgsabhängig, sodass ein Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch darauf hat. Diesen Anspruch hat er lediglich bei erbrachtem Arbeitserfolg.

    Gehaltsverhandlung aus Sicht des Arbeitgebers

    Es empfiehlt sich, das anvisierten Arbeitsentgelt bereits vor der Veröffentlichung der Stellenanzeige festzulegen. Heutzutage ist es nicht unüblich, dass ein potenzieller Arbeitnehmer oder Angestellter mit eigenen Gehaltsvorstellungen ins Bewerbungsgespräch geht und diesen Aspekt ohne lange Wartezeit anspricht.

    Eine feste Vorstellung seitens des Arbeitgebers schließt Verhandlungen nicht gleich aus. Diese sollten allerdings auf einer plausiblen und sachlichen Ebene stattfinden. Wenn für die Lohnverhandlung ein wenig Spielraum gelassen wird, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Gehaltsverhandlungen in der Mitte ihrer jeweiligen Vorstellungen treffen. So sind am Ende des Tages beide Parteien zufrieden.

    Es hat sich gezeigt, dass Stellenangebote mit ausgeschriebenen Gehaltsangaben deutlich mehr Zuspruch erhalten haben. Es bietet eine Form der Lohntransparenz, die Bewerbern von Anfang an Klarheit verschafft. Denn wer nach einem Job sucht, interessiert sich schließlich auch für seine Verdienstmöglichkeiten.

    Tipp: Eine Gehaltsverhandlung sollte erst von statten gehen, wenn der Chef einige Monate Zeit hatte, die Arbeit des Arbeitnehmers zu beurteilen. Erst dann wäre ein Gespräch bezüglich einer Gehaltserhöhung sinnvoll.

    In welchem Beruf gibt es besonders hohes Gehalt?

    Dass verschiedene Berufsgruppen enorm viel Gehalt bekommen, ist keine Neuheit. Insbesondere in der Medizin ist die Summe, die am Ende des Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers fließt, besonders hoch. So verdienen Chef- und Oberärzte monatlich im Schnitt 8.500 €, Chirurgen ganze 7.000 €.

    Aber auch alle anderen verantwortungsvollen und arbeitsintensiven Berufe entlohnt man mit entsprechendem Gehalt. Dies hängt dann allerdings häufig mit einer Arbeitswoche zusammen, die deutlich mehr als 40 Stunden hat. Leitende Positionen im Bankgewerbe erhalten durchschnittlich 6.500 € Gehalt, Anwälte bekommen 6.000 €.

    Übermäßig gutes Verdienstpotenzial bietet auch die IT, händeringend sucht man spezialisierte Fachkräfte. Diese haben praktisch freie Jobwahl. Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsinformatiker können im Schnitt mit mindestens 6.500 € rechnen. Nach oben hin gibt es aber kaum Grenzen. Auch wirklich gute Vertriebler haben sehr gute Verdienstpotenziale.

    FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Lohn und Gehalt

    Was versteht man unter Lohn?

    Der Lohn eines Arbeitnehmers ergibt sich unmittelbar durch die geleisteten Stunden und kann monatlich, wöchentlich oder sogar täglich ausgezahlt werden. Die Höhe des ausgezahlten Lohnes bestimmt sich dabei durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden und kann daher variieren.

    Was ist das Gehalt?

    Das Gehalt stellt eine monatliche Vergütung dar, die regelmäßig und in derselben Summe an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Das Gehalt ist also unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Die Höhe wird stattdessen fest im Vertrag verankert.

    Was ist der Unterschied zwischen dem Lohn und dem Gehalt?

    Während der Lohn von den monatlich geleisteten Arbeitsstunden abhängig ist, wird das Gehalt unabhängig davon und zu einer vertraglich festgesetzten Summe ausgezahlt. Aus diesem Grund variiert die Höhe des Lohnes im Monat. Das Gehalt hingegen bleibt trotz Feiertage oder kurzer Monate stets gleich.

    Wovon ist die Höhe des Lohnes und des Gehalts abhängig?

    Die Höhe des Lohnes beziehungsweise die Höhe des Gehalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehört die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens oder einer Branche, die Qualifikation und der Bildungsgrad des Arbeitnehmers sowie der Grad an Verantwortung, den der Arbeitnehmer übernimmt. Doch auch die individuellen Fähigkeiten sowie die Belastung oder Gefahr bei den ausführenden Tätigkeiten spielt bei der Entscheidung, wie hoch das Gehalt oder der Lohn ausfallen wird, eine bedeutende Rolle.

    Autor: Redaktion Personalwissen

    Redaktionsteam Personalwissen
    Redaktionsteam Personalwissen

    Mit unserem Redaktionsteam bleiben Sie in allen Personalfragen garantiert up-to-date. Wir liefern Ihnen regelmäßige Updates, Tipps und Hinweise, aktuelle Studien und Entscheidungen im Arbeitsrecht. Mit diesem Wissen steigt Ihr Ansehen nicht nur bei Ihren Angestellten, sondern auch bei Ihren Vorgesetzten!