Personal aktuell 06.10.2025

Sonderausgabe: Krankheit und Fehlzeiten – Ihre Gegenstrategie

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Wie Sie richtig auf zweifelhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reagieren!
Immer wieder mussten sich in den letzten Monaten Arbeitsgerichte mit der Frage beschäftigen, wann es Zweifel an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Mitarbeitern geben kann. Positiv ist, dass eine Reihe von Urteilen mehr Klarheit geschaffen hat und Ihre Position stärkt. Kürzlich hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung wieder einmal zu diesem Thema geäußert (BAG, 15.1.2025, 5 AZR 284/24).
Was Sie zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters wissen sollten
Der seit vielen Jahren bekannte „gelbe Schein“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier, hat sich schon vor einiger Zeit verabschiedet. Seit 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Sie verpflichtend. Die eAU löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab.
Wie sich Ihr Mitarbeiter im Fall einer Krankheit zu verhalten hat
Immer wieder erreichen uns neue Höchststände zum Krankenstand der Mitarbeiter in Deutschland. Umso wichtiger für Sie ist es zu wissen, welche Regeln im Falle einer Erkrankung bestehen und worauf Sie und vor allen Dingen Ihr Mitarbeiter zu achten haben.
Krankenrückkehrgespräche – der erfolgreiche Weg!
In Krankenrückkehrgesprächen geht es in erster Linie darum, dass Sie mit Ihrem betreffenden Mitarbeiter Kontakt aufnehmen, sich mit ihm nach seiner Rückkehr aus der Krankheit zusammensetzen und über seine Fehlzeiten sprechen.
So leicht kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als extrem hoch. Trotzdem kann er erschüttert werden, und zwar dann, wenn durch konkrete Umstände beispielsweise der Mitarbeiter selbst ein widersprüchliches Verhalten zeigt oder die Krankheitsdauer Auffälligkeiten aufweist. So einen Fall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln kürzlich zu entscheiden (LAG Köln, 3.6.2025, Az. 7 SLa 54/25).
Stoppen Sie die Kostenspirale der Entgeltfortzahlung und nehmen Dritte im Einzelfall in Regress!
Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, soll nicht bestraft werden. Deshalb bekommt er erst einmal sein Gehalt für maximal 6 Wochen weitergezahlt. Dennoch gibt es Fallkonstellationen, in denen es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, auf die Kostenbremse zu treten. Es rechnet sich, genau darauf zu achten, was Sie weiterzahlen müssen. Und es gibt Fälle, in denen Sie Dritte zur Kasse bitten können.

Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Vorgezogene Nachweispflicht
  • Checkliste: AU-Bescheinigung anzweifeln