Pausen müssen im Voraus feststehen (§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Aber wie lange im Voraus? Wenn Sie Pausen nach Arbeitsanfall gewähren, mussten Sie bislang mit Klagen von (Ex-)Mitarbeitern rechnen: Die Pausen seien wegen ihrer fehlenden Planbarkeit nicht ordnungsgemäß erteilt und müssten bezahlt werden. Doch damit ist jetzt Schluss (Bundesarbeitsgericht (BAG) 21.8.2024, 5 AZR 266/23).


