Personal aktuell 27.11.2024

KW 50-51 I 2024

Top-Thema: 110 oder 150 €? Beachten Sie diese arbeits- und steuerrechtlichen Regeln bei Ihrer Weihnachtsfeier 2024

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Keine Diskriminierung: „Erste Führungserfahrung erwünscht“
Die Formulierung von Stellenausschreibungen ist inzwischen eine Herausforderung. Zumindest gilt das dann, wenn Sie keine Angriffsfläche für Diskriminierungsklagen abgelehnter Bewerber liefern wollen. Erfahren Sie hier, wie Sie die notwendige Berufserfahrung diskriminierungsfrei – also ohne Hinweis auf ein gewünschtes Lebensalter – deutlich machen.
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Mehr Freizeit für Ältere gilt anteilig auch für Teilzeitkräfte
Zusätzliche Urlaubstage oder eine geringere Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich: Mit solchen Vergünstigungen können Sie als Arbeitgeber versuchen, ältere Mitarbeiter länger zu halten. Teilzeitkräften, die die gesetzte Altersgrenze überschreiten, müssen Sie die Vergünstigung dann anteilig gewähren (Bundesarbeitsgericht (BAG), 9.7.2024, 9 AZR 296/20).
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„Wir wollen/müssen Ihr Arbeitsverhältnis beenden“: So führen Sie schwierige Kündigungsgespräche souverän
Wirtschaftskrise und Personalabbau: In diesen Zeiten sind nicht nur betriebsbedingte Kündigungen wegen fehlender Auslastung ein Thema. Als Arbeitgeber schreiten Sie nun vermutlich auch eher zur verhaltens- oder personenbedingten Kündigung, wenn Mitarbeiter sich nicht an die Spielregeln halten oder gesundheitlich nicht leistungsfähig sind. Das Kündigungsgespräch ist dabei eine Ihrer unangenehmsten Aufgaben. So gehen Sie dabei professionell vor.
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Weihnachtsfeier 2024: Beachten Sie diese arbeits- und steuerrechtlichen Regeln
Die Stahlsparte von Thyssenkrupp machte in den letzten Wochen Schlagzeilen, weil es dort aus Kostengründen keine Weihnachtsfeier mehr geben wird. Dabei ist die alljährliche Weihnachtsfeier ideal, um den Mitarbeitern Danke zu sagen und das Jahr menschlich gut abzuschließen. Insbesondere, wenn Ihre Mitarbeiter sich wegen Homeoffice selten sehen, ist sie ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Mitarbeitern mit der Weihnachtsfeier 2024 etwas Gutes tun und dabei rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
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Reinigungskräfte & Co.: Wann Ihr Servicepersonal selbstständig und nicht versicherungspflichtig ist
Versicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage prüfen Sie mehr oder weniger aufwendig bei jedem neuen Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Aber haben Sie diese auch schon für das Servicepersonal Ihres Unternehmens geklärt, also für Reinigungskräfte, Techniker etc.? Diese Beschäftigten werden im Hinblick auf ihren Status regelmäßig übersehen – sind sie ja häufig nur wenige Stunden im Unternehmen –, doch bei der nächsten Betriebsprüfung garantiert mit unter die Lupe genommen! Im Ergebnis kommt es häufig zur Nachzahlung von Beiträgen. Warum sich dabei aber auch ein Prüfer der Sozialversicherung irren kann, welche Kriterien hier wichtig sind und warum es sich für Sie lohnen kann, in solchen Fällen genauer nachzuhaken, zeigt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster (vom 12.8.2024, Az. S 14 BA 57/23, veröffentlicht am 16.10.2024).

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  • Übersicht: Gestaltung von Sonderzahlungen
  • Übersicht: Das können Sie machen, wenn die Annahme der Kündigung verweigert wird
  • Checkliste: Vorbereitung Kündigungsgespräch