LohnXpert 02.06.2025

Juni 2025

Kinder, Enkel, Ehegatten oder Lebenspartner: Arbeiten Angehörige des Arbeitgebers in Ihrem Unternehmen mit, kann deren sozialversicherungsrechtliche Einordnung für Sie eine echte Herausforderung darstellen.

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Kinder, Enkel, Ehegatten oder Lebenspartner: Arbeiten Angehörige des Arbeitgebers in Ihrem Unternehmen mit, kann deren sozialversicherungsrechtliche Einordnung für Sie eine echte Herausforderung darstellen.