Die günstigen sozialversicherungsrechtlichen Konditionen bei der Beschäftigung eines Studenten sind gekoppelt an das Werkstudentenprivileg. Dieses endet mit dem Ende des Studiums. Doch wie lange besteht der Studentenstatus? Bis zum Ablegen der Prüfungen oder erst bei Bestehen und Benachrichtigung? Was ist, wenn der Student pausiert oder sich nach dem ersten Abschluss weiter qualifizieren will? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.
