Lohn & Gehalt aktuell 03.12.2024

KW 49-50 | 2024

Top-Thema:
Motivation pur: die beliebtesten lohnsteuer- und beitragsfreien Extras 2025

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Vorerst kein lohnsteuerbegünstigtes Mobilitätsbudget
Das Jahressteuergesetz 2024 sah ursprünglich die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung für ein sogenanntes Mobilitätsbudget vor. Dieses wurde kürzlich aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Ob es vergleichbare neue Vergünstigungen geben wird, ist offen.
Aktuelles
Personaldokumente und Anträge: Hier benötigen Sie künftig nur noch die Textform
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Am 29.10.2024 wurde es verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am 1.1.2025 in Kraft. Einige Neuregelungen sehen die Textform anstatt der Schriftform für bestimmte Personalunterlagen vor. Das bedeutet auch für Ihre Arbeit weniger Bürokratie.
Aktuelles
Das sind 2025 die Abgaben für Minijobber
Zum 1.1.2025 steigt die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber an. Diese Mitarbeiter dürfen kommendes Jahr maximal 556 € im Monat verdienen. Kurzfristig beschäftigte Minijobber dürfen dagegen unbegrenzt verdienen. Allerdings dürfen Letztere maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Jahr kurzfristig beschäftigt arbeiten. Auch die Abgaben für die jeweiligen Minijobs sind unterschiedlich geregelt.
Aktuelles
Lohnsteuer 2025: Entscheiden Sie bei Minijobbern vorteilhaft
Grundsätzlich werden auch geringfügig entlohnte Minijobber individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen aber frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen und diese Pauschalsteuer an die Minijobzentrale abzuführen. Um für 2025 richtig zu entscheiden, sollten Sie kurz nachrechnen.
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Reinigungskräfte & Co: Wann Ihr Servicepersonal selbstständig und nicht versicherungspflichtig ist
Versicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage prüfen Sie mehr oder weniger aufwendig bei jedem neuen Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Haben Sie dabei auch das Servicepersonal Ihres Unternehmens wie Reinigungskräfte oder Techniker im Blick? Diese Beschäftigten werden im Hinblick auf ihren Status regelmäßig übersehen – sie sind ja häufig nur wenige Stunden im Unternehmen – bei der nächsten Betriebsprüfung aber garantiert unter die Lupe genommen. Im Ergebnis kommt es dann häufig zur Nachzahlung von Beiträgen. Warum sich dabei auch ein Prüfer der Sozialversicherung irren kann? Welche Kriterien hier wichtig sind? Und warum es sich für Sie lohnen kann, in solchen Fällen genauer nachzuhaken? Das zeigt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster (Urteil vom 12.8.2024, Az. S 14 BA 57/23, veröffentlicht am 16.10.2024).
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Motivation pur: die beliebtesten lohnsteuer- und beitragsfreien Extras 2025
Erhalten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Entgelterhöhung, bleibt den Beschäftigten nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht viel davon übrig. Anerkennung ist für die Motivation der Mitarbeiter aber enorm wichtig. Die Lösung des Problems sind Entgelt-Extras, die lohnsteuer- sowie beitragsfrei bleiben. Sie kosten Ihr Unternehmen nicht viel und der Beschäftigte erhält sie brutto gleich netto. Auch 2025 gibt es dafür wieder zahlreiche Möglichkeiten. Lesen Sie hier, worauf Sie nach aktuellen Vorgaben achten sollten.
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Privat versicherte Mitarbeiter: Wie Sie 2025 die Zuschüsse berechnen
Mitarbeiter, die privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V Anspruch auf einen Beitragszuschuss Ihres Unternehmens. Für die Berechnung des Zuschusses benötigen Sie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2025 auf 2,5 % angehoben wird.
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Arbeitshilfen

  • Prüfung abhängige Beschäftigung
  • Lohnsteuer- und beitragsfreie Entgeltbestandteile 2025