Versicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage prüfen Sie mehr oder weniger aufwendig bei jedem neuen Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Haben Sie dabei auch das Servicepersonal Ihres Unternehmens wie Reinigungskräfte oder Techniker im Blick? Diese Beschäftigten werden im Hinblick auf ihren Status regelmäßig übersehen – sie sind ja häufig nur wenige Stunden im Unternehmen – bei der nächsten Betriebsprüfung aber garantiert unter die Lupe genommen. Im Ergebnis kommt es dann häufig zur Nachzahlung von Beiträgen. Warum sich dabei auch ein Prüfer der Sozialversicherung irren kann? Welche Kriterien hier wichtig sind? Und warum es sich für Sie lohnen kann, in solchen Fällen genauer nachzuhaken? Das zeigt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster (Urteil vom 12.8.2024, Az. S 14 BA 57/23, veröffentlicht am 16.10.2024).
Sozialversicherung