Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Sozialgesetzbuch (SGB) VI und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) beschlossen. Die Neuregelungen sehen unter anderem eine wichtige Änderung bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten vor, die „mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Verkündung“ in Kraft treten soll. Der genaue Umsetzungstermin steht also bisher nicht fest. Lesen Sie aber hier bereits jetzt, worum es dabei geht.
