Lohn & Gehalt aktuell 27.10.2025

KW 43-44 | 2025

Top-Thema:
Neue Rechengrößen: So regeln Sie die
wichtigsten Fragen rund um die betriebliche
Altersvorsorge ab 2026

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Geringfügig Beschäftigte: Bald können Mitarbeiter ihren Antrag auf Befreiung wieder rückgängig machen
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Sozialgesetzbuch (SGB) VI und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) beschlossen. Die Neuregelungen sehen unter anderem eine wichtige Änderung bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten vor, die „mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Verkündung“ in Kraft treten soll. Der genaue Umsetzungstermin steht also bisher nicht fest. Lesen Sie aber hier bereits jetzt, worum es dabei geht.
Aktuelles
Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen: Mit diesen Werten arbeiten Sie 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Die neuen Zahlen sind für Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens spannend: Die Werte entscheiden beispielsweise darüber, wie hoch die Beitragsbelastung für Besserverdienende im kommenden Jahr ausfallen wird. Auch wer aus der Belegschaft privat versichert bleiben kann und wer automatisch versicherungspflichtig wird, können Sie anhand der vorläufigen Werte absehen – und die entsprechenden Weichen stellen. Lesen Sie hier, was sich ändert und mit welchen Mitarbeitern Sie sprechen müssen.
Neue Rechengrößen: So regeln Sie die wichtigsten Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge ab 2026
Bietet Ihr Unternehmen Mitarbeitern den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an, profitiert es ebenso wie die betreffenden Mitarbeiter von finanzieller Förderung. Obendrein können Sie als Entgeltabrechner im Rahmen einer bAV für die Einsparung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sorgen. Die entsprechenden Freibeträge steigen im Jahr 2026 an. Lesen Sie hier, wie Sie auch im kommenden Jahr dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen und Ihre Kollegen optimal von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
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So rechnen Sie mit den neuen Bezugsgrößen ab 1.1.2026
Die Bezugsgrößen sind wichtige Rechengrößen für Ihre Arbeit. Zum 1.1.2026 werden sie mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung voraussichtlich angehoben. Lesen Sie hier, in welchen Bereichen sich das auswirken kann.
Aktuelles
Auch Kaffeetrinken kann ein Fall für Ihre Berufsgenossenschaft werden
Unfälle während oder im Zusammenhang mit der Arbeit lassen sich leider nie ganz vermeiden. Ihr Unternehmen hat in allen Fällen rechtssicher zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, 24.9.2025, Az. B 2 U 11/23 R) stellt klar: Unfälle, die im Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kaffeetrinken geschehen, können über die Berufsgenossenschaft abgesichert sein. Auf das Urteil sollten Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens hinweisen.