Erfolgreich Führen & Motivieren 18.06.2025

Sonderausgabe: Update Arbeitsrecht für Führungskräfte

Betriebsrat:
Im nächsten Jahr sind wieder Betriebsratswahlen. Als Führungskraft spüren Sie die Auswirkungen eventuell bereits. Erfahren Sie, was Sie jetzt schon in diesem Zusammenhang wissen müssen.

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Müssen Sie zukünftig ohne AfD-Mitglieder planen?
Kaum hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai die AfD als „gesichert rechtsextrem“ bekannt gegeben, meldeten sich Politiker mit der Forderung, AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Müssen Sie sich auch in der Privatwirtschaft auf die Forderung einstellen, dass AfD-Mitgliedern in Ihrem Team gekündigt werden soll?
Der Betriebsrat läuft sich warm – was Sie über die kommenden Betriebsratswahlen jetzt schon wissen sollten
Manche Führungskräfte wundern sich, dass der Betriebsrat in den letzten Wochen aktiver geworden ist. Das ist ganz einfach zu erklären. Von März bis Mai 2026 stehen die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen in deutschen Betrieben an. Langsam aber sicher starten die Wahlvorbereitungen. Und genauso sicher ist der Betriebsrat zunehmend auf seine Außenwirkung gegenüber den Mitarbeitenden bedacht. Denn schließlich wollen die Betriebsratsmitglieder meistens wieder gewählt werden. Die anstehenden Betriebsratswahlen haben auch Konsequenzen für Sie als Führungskraft.
Betriebsrat und Kündigungsschutz – überlegen Sie, ob Sie jetzt vorsorglich aktiv werden sollten
Die Erfahrung zeigt leider, dass nicht immer die bestgeeigneten Personen für den Betriebsrat kandidieren. Manchmal stehen sehr persönliche Interessen im Vordergrund. Denn für die Mitarbeit im Betriebsrat und im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen winkt bestimmten Arbeitnehmern besonderer Kündigungsschutz. Gerade Beschäftigte, bei denen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infrage steht, versuchen gerne, sich über das Engagement im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine bessere Position zu sichern.
Vorsicht bei der Behinderung der Betriebsratsarbeit
Wer die Betriebsratsarbeit oder die Wahl des Betriebsrats behindert, macht sich strafbar (§ 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Das gilt nicht nur für die Personalabteilung und die Führungsebene, sondern auch für Führungskräfte auf der mittleren Ebene. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was bereits als strafbare Behinderung gilt.
Behandeln Sie Ihren Firmenwagen unbedingt pfleglich!
Viele Führungskräfte verfügen über einen Firmenwagen. Oft gibt es dann Ärger bei der Rückgabe des Fahrzeugs, insbesondere wenn dies stärker verschmutzt ist, als Arbeitgebende es akzeptieren wollen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat hierzu kürzlich ein wichtiges Urteil getroffen (LAG Köln, Urteil vom 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).
Gleichbehandlung im Gehalt? Wann Unterschiede erlaubt sind
Sie verfügen als Führungskraft über langjährige Erfahrung? Dann ärgert es Sie sicherlich auch, wenn neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen mit den gleichen Aufgaben mehr verdienen als Sie. Worauf es dabei ankommt, hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Anfang des Jahres entschieden (LAG, Urteil vom 28.1.2025, 5 SLa 159/24).
Checken Sie öffentliche Daten zu Ihrer Person
Ihre Aufgabe ist es, Ihre Mitarbeitenden zu möglichst guten Leistungen zu führen. Gelingt Ihnen dies, kann das ein wichtiger Schritt auf Ihrer persönlichen Karriereleiter sein. Rechnen Sie aber damit, dass Arbeitgebende eine Entscheidung über mögliche Beförderungen sorgfältig prüfen. Sie sollten daher einmal checken, welche Informationen über Ihre Person im Internet frei zugänglich sind.
Vorsicht bei der Annahme von Geschenken
Das Thema Korruptionsbekämpfung wird für Arbeitgeber immer wichtiger. Beschäftigte, die die Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber vermissen lassen, riskieren ihren Arbeitsplatz (Arbeitsgericht Aachen, 10.12.2024, 2 Ca 2092/24).