Sie müssen Ihren Betriebsrat, soweit Ihr Unternehmen einen hat, grundsätzlich über die beabsichtigte Kündigung eines Auszubildenden informieren und ihm die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen. Dieser Vorgang nennt sich Anhörung. Für diesen räumen Sie dem Betriebsrat ausreichend Zeit ein, damit die Kündigung nicht scheitert – so wie in dem folgenden Fall.

