Das Berufsausbilder-Magazin 24.02.2025

04 | 2025

Rechtliche Fragen und Urteile:
Nach wie vor keine gute Lösung: die Kündigung per Einwurf-Einschreiben

Download PDF
5 Tipps, mit denen Sie am Messestand überzeugen
Ausbildungsmessen sind nach wie vor ein wichtiges Instrument des Ausbildungsmarketings. Sie als Ausbilder haben die Möglichkeit, mit potenziellen Bewerbern ins Gespräch zu kommen, Berufe vorzustellen und Ihr Unternehmen von seiner besten Seite zu präsentieren. Das alles ist allerdings kein Selbstläufer. Mit den folgenden Tipps erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten, gute Bewerber anzuziehen.
Brenzlige Situation: So kommunizieren Sie trotzdem souverän und zielorientiert
Gespräche mit Menschen erfolgreich und einfühlsam zu führen, ist eine Kunst; das gilt erst recht für Gespräche mit Auszubildenden. Schließlich geht es darum, ein großes Ziel zu erreichen, die Umstände sind facettenreich und darüber hinaus ist mitunter jede Menge Konfliktpotenzial vorhanden. Manchmal wird es brenzlig. Trotzdem sollte es Ihnen gelingen, mit diplomatischer Wortwahl und einer empathischen Gesprächsführung die Ausbildung vor Schaden zu bewahren.
Keine Unfallversicherung bei plötzlich leerem Mofa-Tank
Azubis sind auf dem Weg in den Betrieb und in die Berufsschule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn sie diesen Weg mit einem Mofa zurücklegen. Was aber ist, wenn ein Umweg wegen eines leeren Tanks über eine Tankstelle in Kauf genommen werden muss? Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte einen ernsten und gleichzeitig kuriosen Fall zu entscheiden (Urteil vom 26.09.2024, Az. L 10 U 370/21), in den auch ein Familienmitglied der versicherten Arbeitnehmerin involviert war.
Ohne Respekt geht gar nichts: 8 Tipps für ein gutes Miteinander
Der Erfolg in der Ausbildung hängt nicht nur von einer guten Organisation und hervorragenden Rahmenbedingungen ab. Auch die Stimmung am Arbeitsplatz Ihrer Azubis, der gelebte Respekt und der Umstand, dass Ausbilder und Kollegen Probleme anderer wahrnehmen, tragen ihren Teil dazu bei, dass sich Ihre Azubis wohlfühlen. Dieses gute Gefühl ist eine Grundvoraussetzung für den späteren Ausbildungserfolg. Darüber hinaus profitieren davon Ihr guter Ruf und das Ausbildungsmarketing. Fördern Sie darum aktiv den gegenseitigen Respekt.
Ausbildungsbetrieb entzieht Azubi privaten USB-Stick – Schadenersatz wegen Kontrollverlust möglich?
Es kann schneller passieren, als Ausbildungsverantwortliche gemeinhin glauben: Der Azubi fühlt sich schlecht behandelt und verlangt von seinem Ausbildungsbetrieb Schadenersatz. Ist das grundsätzlich möglich, fragt man sich. Wenn ja: Was muss sich ein Kollege oder Ausbilder im Namen des Betriebs, der für die Ausbildung verantwortlich ist, geleistet haben, um eine Schadenersatzklage zu rechtfertigen? Lesen Sie, welchen spannenden Fall das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden hat.
Nach wie vor keine gute Lösung: die Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Die Kündigung am letzten Tag einer Frist oder der Probezeit ist immer ein Risiko. Schließlich könnte etwas schiefgehen oder der Azubi bestreitet, die Kündigung erhalten zu haben. Grundsätzlich ist daher ein Einwurf-Einschreiben nicht immer optimal, besser ist die Inanspruchnahme eines Boten.

Arbeitshilfen

  • Gespräch Ausbildungsmesse