Arbeitsrecht kompakt 20.10.2025

KW 43-44 I 2025

Trotz Wettbewerbsverbots: Justiziar durfte
Fälle gegen seinen Arbeitgeber betreuen

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Arbeitgeber ändert im Prozess Kündigungsgrund und scheitert
Kündigungsgründe können noch in Arbeitsgerichtsprozessen nachgeschoben werden, solange dem Betriebsrat die Tatsachen bei der Betriebsratsanhörung bekannt waren. Das gilt jedoch nicht für Tatsachen, die für sich genommen einen eigenständigen Kündigungsgrund darstellen.
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Mitarbeiter plant Betriebsrat: Kündigung in Probezeit!
Im kommenden Jahr 2026 stehen wieder die regulären Betriebsratswahlen vor der Tür. In Unternehmen ohne Betriebsrat kann ein solcher unter den Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) jedoch jederzeit gewählt werden. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat hier insoweit vorgesorgt, als es der Kündigung von Arbeitnehmern, die sich mit Blick auf einen Betriebsrat engagieren, einen Riegel vorgeschoben hat.
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Arbeitnehmer stößt Vorgesetzten weg: Kündigung wirksam
Streitereien unter Kollegen sind Ihnen als Arbeitgeber ein Dorn im Auge. Schließlich wirkt sich ein gutes Arbeitsklima auch regelmäßig positiv auf die Arbeitsleistung und -ziele aus. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitnehmer eine Schwelle überschritten, die der Arbeitgeber unmöglich ignorieren konnte.
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Justiziar durfte Fälle gegen seinen Arbeitgeber betreuen
Berufliche Tätigkeiten auch neben einem Arbeitsverhältnis sind grundrechtlich geschützt und im Grundsatz erlaubt. Sie müssen aber nicht akzeptieren, dass Ihre Interessen als Arbeitgeber verletzt werden. So kann sich ein Konflikt aus der Art der Nebentätigkeit ergeben. Ob im Einzelfall Interessen des Arbeitgebers betroffen sind, hängt von den genauen Umständen ab.
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Vorbereitung der Wahl: Sie müssen Auskünfte geben
Die Durchführung der Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb Ihres Unternehmens obliegt dem Wahlvorstand. Diesen setzen nicht Sie ein. Sie dürfen den Wahlvorstand bei seiner Arbeit natürlich nicht behindern, müssen ihn aber auch nicht über Gebühr unterstützen. Allerdings ist dieser teilweise auf Ihre Mitwirkung angewiesen, weil er die für die Erstellung der Wählerlisten erforderlichen Informationen nur von Ihnen bekommen kann. Hierfür werden spezielle Auskunftspflichten im Gesetz geregelt.
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Nur bei unwahren, ehrverletzenden Behauptungen
Beleidigungen und üble Nachrede sollten im Betrieb keinen Platz haben. Doch immer wieder kommt es zu Konflikten und negativen Äußerungen zwischen Kollegen oder Mitarbeitern und Vorgesetzten. Solange dies intern besprochen und geregelt werden kann, nimmt der Betriebsfrieden keinen nachhaltigen Schaden. Unschön wird die Angelegenheit dann, wenn sie größere Kreise zieht oder sogar öffentlich ausgetragen wird. Nicht selten landen dann die Beteiligten vor Gericht und das Vorwurfskarussell dreht sich weiter.
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Keine Unterrichtung bei abgeschlossenen Sachverhalten
Unternehmerische Entscheidungen kann Ihnen niemand abnehmen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie alle Entscheidungen allein treffen dürfen. Bei einigen hat Ihre Schwerbehindertenvertretung mitzureden. Dabei reichen die Beteiligungsrechte von der Unterrichtung, über die Anhörung bis zu einer erforderlichen Zustimmung. Doch auch bei diesen Rechten gibt es Grenzen, wie der nachfolgende Fall aus Niedersachsen zeigt.
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Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Anzeigepflicht Nebentätigkeiten