Die auf europäischem Recht basierende sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt insbesondere Ihnen als Arbeitgeber
viele Steine in den Weg. Genau das musste auch der Arbeitgeber in einem aktuellen Fall erleben. Die Datenübertragung – auch nur an die Konzernobergesellschaft – ist nicht ohne Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage möglich. Wer sie trotzdem vornimmt, wird u. U. zur Kasse gebeten.
