Lohn & Gehalt aktuell 29.07.2024

Firmenwagen abrechnen

So wenden Sie die 1-%-Methode betriebsprüfungssicher an
Auf den Punkt gebracht: So rechnen Sie nach der Fahrtenbuchmethode
So wenden Sie die Vergünstigungen für Elektroautos zum Nutzen aller Beteiligten richtig an

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Die rein betriebliche Nutzung führt nicht zur Steuer- und Beitragspflicht
Bei allen Leistungen – wie beispielsweise bei Firmenwagen –, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten, entscheiden Sie über deren Lohnsteuer- und Beitragspflicht. Außerdem müssen Sie die Abgaben in der richtigen Höhe ermitteln und abführen. Sowohl Mitarbeiter als auch Behörden und nicht zuletzt die Unternehmensleitung verlassen sich dabei auf Sie. Lesen Sie hier, worauf es bei Firmenwagen konkret ankommt.
So wenden Sie die 1-%-Methode betriebsprüfungssicher an
Die pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1-%-Methode ist gesetzlich vorrangig. Sie kommt immer dann zum Zug, wenn Ihr Unternehmen mit dem Mitarbeiter nichts anderes vereinbart hat oder die Fahrtenbuchmethode fehlerhaft angewendet worden ist. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der pauschalen Abrechnung ankommt.
So wenden Sie die Vergünstigungen für Elektroautos zum Nutzen aller Beteiligten richtig an
Vermutlich gibt es auch im Fuhrpark Ihres Unternehmens das eine oder andere E-Fahrzeug oder Hybridauto. Ihr Unternehmen und die Mitarbeiter, die diese Autos fahren, können von einigen Steuererleichterungen profitieren. Nun werden die Vergünstigungen für Hybridfahrzeuge jedoch allmählich abgebaut. Lesen Sie hier, wie Sie aktuell den Überblick behalten – und wie Sie E-Fahrzeuge rechtssicher abrechnen.
Achtung: Ein Nutzungsentgelt mindert den geldwerten Vorteil
Zahlt ein Mitarbeiter Ihrem Unternehmen ein Nutzungsentgelt, weil er ein Firmenfahrzeug auch privat und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In diesem Fall ist es immens wichtig, dass Sie richtig rechnen.
Wann Sie ein Fahrtenbuch anerkennen dürfen – und wann nicht
Fahrtenbuchmethode bedeutet: Der Mitarbeiter, der den Firmenwagen nutzt, zeichnet in einem Fahrtenbuch jede unternommene Fahrt mit Detailangaben auf – private und dienstliche Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ihre Aufgabe ist es, das Fahrtenbuch regelmäßig zu kontrollieren und bei Vollständigkeit nach den aufgezeichneten Angaben abzurechnen. Die Vorgaben gelten für elektronische Fahrtenbücher ebenso wie für Aufzeichnungen auf dem Papier.
Auf den Punkt gebracht: So rechnen Sie nach der Fahrtenbuchmethode
Haben Sie sich mit dem Beschäftigten auf die Fahrtenbuchmethode geeinigt und wendet dieser ein den Vorgaben entsprechendes Fahrtenbuch an, können Sie anhand der Aufzeichnungen den geldwerten Vorteil ermitteln. Gehen Sie dabei besonders sorgfältig vor. Denn Fahrtenbücher werden in Betriebsprüfungen regelmäßig unter die Lupe genommen.
Übersehen Sie diese Vorgaben nicht, wenn das Firmenfahrzeug ein Fahrrad ist
Nicht nur die Privatnutzung eines Firmenautos ist ein geldwerter Vorteil, für den Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Eingeschlossen sind auch Dienst-Fahrräder und Dienst-Elektrofahrräder. Hier gilt ebenfalls eine Steuervergünstigung. Stellen Sie als Entgeltabrechner die Weichen richtig, kann Ihr Unternehmen einem Beschäftigten ein Fahrrad zur Privatnutzung überlassen, ohne dass hierfür Steuern oder Beiträge anfallen. Achten Sie aber darauf, dass Sie bestimmte Fahrräder wie ein Kfz abrechnen.
Wenn der Mitarbeiter seinen Firmenwagen kaufen möchte
Häufig möchten Beschäftigte „ihren“ Firmenwagen schließlich kaufen. Dann sollten Sie vorsichtig sein: Bleibt der Kaufpreis hinter dem Wert des Fahrzeuges zurück, ist die Differenz steuerpflichtiges – und damit auch beitragspflichtiges – Arbeitsentgelt.