Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, ist das nicht immer eine Einbahnstraße. Unter Umständen finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufs Neue zusammen – eine Wiedereinstellung nach Kündigung ist dann ein großes Thema.
In diesem Artikel lesen Sie, was unter den Begriff „Wiedereinstellung“ fällt, was Arbeitgeber bei einer Wiedereinstellung nach Kündigung beachten müssen und wann Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, eine Wiedereinstellung gerichtlich zu erzwingen.
Was bedeutet Wiedereinstellung?
Wie der Name bereits andeutet, bezeichnet der Begriff „Wiedereinstellung“ die erneute Einstellung eines Mitarbeiters, nachdem er bereits in Vergangenheit schon einmal für ein Unternehmen gearbeitet hat. Das Arbeitsverhältnis, das bereits einmal bestand, wird also aufs Neue in Kraft gesetzt.
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