Streikrecht: Ohne Gewerkschaft geht es nicht

Streikrecht: Ohne Gewerkschaft geht es nicht

(Fast) alle dürfen streiken. Streiks werden als Teil des Kollektivrechts angesehen und sind in Deutschland ausdrücklich nicht verboten. Sie müssen jedoch von einer Gewerkschaft organisiert werden.

    Was beinhaltet das Streikrecht?

    Laut Grundgesetz, dürfen alle Vereinigungen „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen streiken. (Grundgesetz, Artikel 9, Absatz 3). Dabei ist das Streikrecht nicht abhängig davon, ob ein Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. 

    Generell gilt: Bei einem Streik müssen die Gewerkschaften Gesetze und die demokratische Ordnung einhalten. Wilde Streiks, also Arbeitsniederlegungen ohne gewerkschaftliche Unterstützung, sind dagegen verboten. Sie können deshalb vom Arbeitgeber aufgelöst werden. Für diese sind Streiks nämlich eine heikle Angelegenheit: Je länger die Arbeitsniederlegung dauert, desto größer ist der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen. Zeit ist bekanntlich Geld und durch die Arbeitsniederlegung bekommt der Unternehmer die geballte Macht seiner Belegschaft zu spüren.

    Können streikende Arbeitnehmer gekündigt werden?

    Kündigen kann der Arbeitgeber streikende Mitarbeiter nicht: Ist ein Streit gewerkschaftlich organisiert, besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Zum Ausgleich muss der Arbeitgeber für die Zeit des Arbeitskampfes aber keinen Lohn oder Gehalt zahlen.

    Der Grund: rechtlich gesehen besteht während der Streikzeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Der Beschäftigte genießt dafür aber den sogenannten Arbeitnehmerschutz. Arbeitnehmer erhalten während dieses Zeitraums Streikgeld von ihrer Gewerkschaft, einer der großen Vorteile der Gewerkschaft. Der Arbeitgeber stellt seine Beschäftigten formal frei (Aussperrung). 

    Beamte dürfen laut Gesetz nicht streiken: Sie sind dem Staat als Arbeitgeber zur Treue verpflichtet und müssen jederzeit den reibungslosen Ablauf staatlicher Prozesse sicherstellen. Auch Kirchenmitarbeiter dürfen ihre Arbeit nicht niederlegen.

    Was bedeutet Streik überhaupt?

    Für Arbeitnehmer ist ein Streik das ultimative Mittel, um Forderungen durchzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit denen Beschäftigte unter Federführung ihrer Gewerkschaft die Arbeitsbedingungen in ihrer Branche verbessern können. Einer der ersten Streiks ist der Arbeitskampf der Drucker im Jahr 1873. Vier Monate dauerte dieser Ausstand – mit beachtlichem Erfolg. Denn daraus ging der erste Flächentarifvertrag Deutschlands in die Geschichte ein. Erkämpft wurden unter anderem ein Mindestlohn und Überstundenzuschläge.

    Die Arbeitsniederlegung steht am Ende eines Prozesses voller Gespräche mit den beteiligten Parteien. In den meisten Fällen geht es auch heute um bessere Arbeitszeiten und Lohnerhöhungen, die in einem Tarifvertrag festgeschrieben werden sollen. Falls die eigenen und die Interessen der Kollegen nicht angemessen vertreten werden, lohnt sich auch die Überlegung eine Gewerkschaft zu gründen.

    Welche Formen von Streik gibt es?

    Streik ist nicht gleich Streik – unterschieden werden folgende Formen: 

    1. Der Generalstreik

    Der Generalstreik ist die Variante, die die höchste Wucht entfaltet: Hier streiken nicht einzelne Gewerkschaften, sondern alle organisierten Arbeitnehmer im Land. Solche Streiks richten sich weniger an Arbeitgeberverbände, sondern an den Staat. Deshalb werden Generalstreiks weniger als Arbeitsstreik, sondern vielmehr als Protest gegen die herrschenden Zustände in einem Land gesehen. 

    2. Der Vollstreik

    Die Form der Arbeitsniederlegung betrifft einen Wirtschaftsbereich mit allen beteiligten Gewerkschaften für diesen Sektor. Die Beschäftigten organisieren sich demnach über ihre eigene Gewerkschaft hinaus mit anderen Vereinigungen. 

    Durch diesen Zusammenschluss können ganze Branchen für die Zeit des Arbeitskampfs lahmgelegt werden. Für einen Generalstreik ist eine Urabstimmung nötig. Das bedeutet, dass sich alle Mitglieder der Gewerkschaft in einer Wahl für oder gegen den Vollstreik aussprechen müssen. 

    3. Der Warnstreik 

    Ein Warnstreik begleitet häufig Tarifverhandlungen. Die Arbeitnehmer legen während der Verhandlungszeit zwischen den Tarifparteien über Stunden und auch Tage die Arbeit nieder. Mit diesen befristeten Streiks unterstreichen sie ihre Bereitschaft zum Kampf. 

    Für den Warnstreik ist keine Urabstimmung erforderlich, sondern nur ein Streik-Aufruf der Gewerkschaft. Verrichtet ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer während der Streikzeit dennoch seine Arbeit, gilt er als Streikbrecher. 

    4. Der Solidaritätsstreik

    Ein Solidaritätsstreik wird auch Unterstützung- oder Sympathiestreik genannt und ist eine Sonderform der Arbeitsniederlegung. Durch einen Solidaritätsstreik bekunden Arbeitnehmer, dass sie Forderungen der Hauptstreikenden mittragen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Art von Streiks als grundsätzlich unzulässig erklärt, aber Ausnahmen eingeräumt.

    Wann ist die Arbeitsniederlegung zulässig? 

    Apropos Unzulässigkeit: Wann genau die Zeit für einen Arbeitskampf gekommen ist, bestimmen die geltenden Regeln für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

    In diesem Zusammenhang ist wichtig:

    • Ab wann ist der Streik zulässig?
    • Darf die gesamte Belegschaft streiken?
    • Gibt es andere Mittel, um Interessen durchzusetzen?
    • Welche Ergebnisse sind realistisch?

    Dabei gilt: Der Zeitpunkt für einen Streik unterliegt der Friedenspflicht. Das heißt, dass Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder der Betriebsrat) rechtlich dazu verpflichtet sind, Arbeitskämpfe in fest definierten Zeiträumen zu unterlassen. Das ist grundsätzlich dann der Fall, während Tarifverträge laufen (relative Friedenspflicht). In dieser Zeit darf nur wegen Arbeitsbedingungen, die nicht tarifvertraglich geregelt sind, gestreikt werden.

    Wenn gewerkschaftlich organisierte Arbeitsniederlegungen nicht den Richtlinien entsprechen, kann das Bundesarbeitsgericht oder Bundesverfassungsgericht den Ausstand als nicht rechtmäßig ansehen. 

    Zu einem rechtlich einwandfreien Arbeitskampf gehören Verhandlungen beziehungsweise Verhandlungsversuche zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften. Wenn diese Gespräche nicht zielführend sind, greift ein Schlichter in den Prozess ein. Dabei handelt es sich um eine neutrale Person. Diese Person versucht, gemeinsam mit den Streikenden und Unternehmern eine Lösung zu finden. Wenn auch das nichts nützt, darf grundsätzlich gestreikt werden. 

    Was ist die Urabstimmung?

    Ein Vollstreik, aber auch der Generalstreik, beginnt mit einer Urabstimmung: Die Gewerkschaftsmitglieder sprechen sich damit für oder gegen die Arbeitsniederlegung aus. Stimmt die Mehrheit dafür, die Arbeit niederzulegen, müssen sich die Arbeitnehmer während der Streikzeit an einige Regelungen halten. Sie dürfen zum Beispiel keine andere Beschäftigung während des Arbeitskampfes aufnehmen. Dann kann sogar eine Kündigung drohen. 

    Streikende Arbeitnehmer sind außerdem nicht dazu verpflichtet, an den üblichen Demonstrationen teilzunehmen.

    Fazit zum Streikrecht der Gewerkschaften

    Das Streikrecht ist ein wichtiges Element des Arbeitskampfes und ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Allerdings müssen sie zulässig sein und deshalb von einer Gewerkschaft getragen werden. Streiken dürfen Mitarbeiter aller Branchen und dafür kämpfen, dass Arbeitsbedingungen erhalten bleiben oder verbessert werden. Man kann übrigens auch die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen, falls das Gefühl entsteht, dass eine angemessene Interessensvertretung nicht mehr besteht oder keine Gefühl der Mitbestimmung unter Mitgliedern herrscht.

    Autor: Redaktion Personalwissen

    FAQ-Häufige Fragen zum Thema Streikrecht und Gewerkschaft 

    Was sind Tarifverhandlungen?

    Ein Tätigkeitsfeld von Gewerkschaften ist der Abschluss von Tarifverträgen. Mit diesen Verträgen werden die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt. In Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften stehen die herrschenden Arbeitsbedingungen zur Disposition.

    Dürfen auch Arbeitnehmer streiken, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder Praktikanten sind?

    Ja, das dürfen sie. Auch wenn sie sich noch in der Probezeit befinden. Nachteile durch den Arbeitgeber dürfen dadurch nicht entstehen. Praktikanten dürfen streiken, wenn ihre Arbeitsbedingungen mit dem Tarifvertrag in Verbindung stehen.

    Müssen sich Arbeitnehmer abmelden, wenn sie streiken?

    Nein – wenn die Gewerkschaft dazu aufgerufen hat, gilt die automatische Aufhebung der Arbeitspflicht.

    Wie sieht es mit Leiharbeitern im Falle eines Streiks aus?

    Auch Leiharbeiter dürfen in dem bestreikten Betrieb die Arbeit niederlegen. Das geht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hervor.