Hitzefrei am Arbeitsplatz: Arbeitsschutz und Arbeitsstättenverordnung

Hitzefrei am Arbeitsplatz: Arbeitsschutz und Arbeitsstättenverordnung

Rekordsommer mit Temperaturen, die teilweise die 40-Grad-Marke knacken: Sowohl in Büros als auch in Fabrikhallen geht es da im wahrsten Sinne des Wortes heiß her.

In diesem Artikel lesen Sie, was es bei warmen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten gibt. Wann müssen Arbeitgeber in Form von hitzefrei handeln und welche Regelungen zum Arbeitsschutz sieht die Arbeitsstättenverordnung vor?

    Hitzefrei am Arbeitsplatz: Die Raumtemperatur muss stimmen

    Während es in der Schule noch die Option gab, bei bestimmten Temperaturgrenzen das Weite zu suchen, ist das in der Arbeitswelt etwas anders geregelt. Ein generelles „Hitzefrei“, das sich an der Außentemperatur orientiert, gibt es nicht. Auch ein Anspruch auf klimatisierte Räume ist nicht im Gesetz verankert. Wohl existieren aber gesetzliche Regelungen, welche die Raumtemperatur in den Fokus rücken. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt folgende Punkte:

    • Die Temperatur im Raum muss der Gesundheit und den Arbeitsverfahren „zuträglich“ sein
    • Die Arbeitsstätte muss vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein
    • Diese Punkte gelten auch für Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen sowie Erste-Hilfe-Räume

    Konkrete Grenzwerte für Temperaturen werden in der Verordnung jedoch nicht genannt. Wer sich für die genaue Maximaltemperatur interessiert, muss in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten nachschlagen. Darin werden zum einen Mindesttemperaturwerte für bestimmte Tätigkeiten verankert, aber auch Maximalwerte. Konkret heißt es darin:

    „Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen […] verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen […] ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen.“

    Hitzefrei Temperaturen am Arbeitsplatz: So viel Arbeit ist erlaubt

    Es ist also sinnvoll, das Thermometer im Blick zu behalten: Überschreitet die Raumtemperatur die genannte 26-Grad-Marke, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Mitarbeiter vor zu hohen Temperaturen zu schützen. Hier gilt die Devise: Lieber selbst aktiv werden, bevor womöglich der Betriebsrat eingeschaltet wird.

    Unterschiedliche Kommentare zur Arbeitsstättenverordnung und zum Arbeitsschutz leiten Maximaltemperaturen sowie eine maximale Arbeitszeit aus den gesetzlichen Vorgaben ab. So geben die folgenden Werte einen Rahmen vor:

    • 27 °C bis 29 °C: maximale Arbeitszeit von 6 Stunden
    • 29 °C bis 31 °C: maximal 4 Stunden Arbeit
    • 31 °C bis 35 °C: ausschließlich Notfalltätigkeiten

    Die genannten Grenzwerte sind ein Anlass für den Arbeitgeber, zu reagieren. Trotzdem darf der Arbeitnehmer nicht einfach den Arbeitsplatz verlassen und nach Hause gehen oder die Mittagspause eigenverantwortlich verlängern, um die Hitze zu meiden.

    In solchen Fällen haben Unternehmen das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Gerade eine Ausdehnung der Pause à la Siesta, wie es in südlichen Ländern üblich ist, könnte hierzulande ernste versicherungstechnische Fragen aufwerfen – vor allem im Hinblick auf die Unfallversicherung der Arbeitnehmer.

    Raumtemperaturen nach Arbeitsstättenverordnung senken

    Es ergibt also Sinn, bereits bevor die Räumlichkeiten aufgeheizt sind, aktiv zu werden. Hier gibt es einige Praxistipps, die große Wirkung zeigen: Achten Sie darauf, dass keine direkte Sonneneinstrahlung durch die Fenster nach innen gelangt. Gibt es keine Vorhänge oder dergleichen, sollten Sie mit dem Hausmeister bzw. dem Facility Management in Verbindung treten und notfalls die Jalousien schließen lassen. Weitere Wege, der Hitze im Büro zu trotzen, sind folgende (Ausnahme-)Regelungen:

    • Elektrische Geräte ausschalten: Verzichten Sie auf einen übermäßigen Betrieb von Geräten, die ohnehin nicht gebraucht werden. Sind die Elektrogeräte ausgeschaltet, entsteht keine Abwärme, die Räume zusätzlich aufheizt.
    • Dresscode lockern: Bei warmen Temperaturen kann es – in Absprache mit der Geschäftsführung – sinnvoll sein, die Bekleidungsregeln entspannter zu gestalten. Das ist nicht in jedem Arbeitsumfeld möglich.
    • Mobile Kühlgeräte aufstellen: Wer keine fest eingebaute Klimaanlage hat, kann mobile Klimageräte oder Ventilatoren anschaffen, die sommerliche Gradzahlen wieder senken.

    Tipp: Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen genießen am Arbeitsplatz einen besonderen Schutz. Hier sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass diese Teammitglieder nicht zu hohen Raumtemperaturen ausgesetzt sind.

    Doch nicht nur innerhalb von Räumen machen hohe Temperaturen den Mitarbeitern zu schaffen. Wer Beschäftigte hat, die unter freiem Himmel tätig sind, muss zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

    Arbeit im Freien: Diese Anti-Hitze-Maßnahmen sind sinnvoll

    Ob Baustelle, Garten oder Rohbau: Alle Arbeitsplätze haben eine Sache gemein – sie befinden sich unter freiem Himmel. Gerade hier sind die Arbeitsbedingungen bei hohen Außentemperaturen besonders hart und anstrengend. Sind Ihre Mitarbeiter den Umgebungstemperaturen ohne zusätzlichen Schutz ausgeliefert, drohen Hitzekrankheiten wie die folgenden:

    • Hitzekrämpfe
    • Hitzekollaps
    • Hitzeschlag

    Mit starker Wärmeeinwirkung kann der Wasser- und Elektrolythaushalt durcheinanderkommen. Das kann sich letztendlich negativ auf das Herz-Kreislauf-System sowie die Atemwege auswirken. Damit Ihr Team also gesund bleibt, gilt es hier, im besonderen Maße der Fürsorgepflicht nachzukommen, die ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern innehat.

    Sinnvoll ist es beispielsweise, den Arbeitsbeginn nach vorn zu verlegen, um Arbeiten bei großer Hitze zu vermeiden. Weitere effektive Maßnahmen gegen eine starke Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen sind das Anbringen von Sonnenschutzsegeln, das Bereitstellen von genügend Trinkmöglichkeiten sowie von Sonnenschutzcremes und/oder Sonnenschutzkleidung.

    Motivationsbooster bei Hitze: 3 Sommer-Tipps für Arbeitgeber bevor hitzefrei ausgesprochen wird

    Damit die Beschäftigten gesund und leistungsfähig bleiben, ist es ratsam, die oben genannten Maßnahmen umzusetzen. Bewegen sich die (Raum-)Temperaturen auf die Grenzwerte zu, ist es sogar ein Muss, dass der Arbeitgeber tätig wird.

    Doch auch freiwillige Leistungen vonseiten des Unternehmens tragen zum allgemeinen Wohlbefinden und einem gesunden und motivierten Betriebsklima bei. Denn: An heißen Tagen zur Ferienzeit ist es auch völlig normal, dass die Motivation des Teams einmal abfällt. Mit diesen Maßnahmen schaffen Sie Abhilfe:

    1. Eis für alle: Egal, ob es nun von der Geschäftsleitung oder vom Abteilungsleiter kommt – ein Eis erweist sich als echter Motivationsbooster. Die kleine, spontane Aufmerksamkeit kühlt ab und drückt Wertschätzung aus. Ganz nebenbei trägt es auch zum Teambuilding bei, wenn ein kleiner Plausch mit dem Eisgenuss verbunden wird.
    2. Das Wetter zusammen genießen: Ein Grillabend, ein früher Feierabend im Biergarten oder ein Sommerfest: Es gibt viele gute Möglichkeiten, die warmen Temperaturen gemeinsam mit der Belegschaft zu genießen.
    3. Arbeitstag verkürzen: Wenn es sich einrichten lässt, ergibt es Sinn, an besonders heißen Tagen, die Arbeitszeit zu verkürzen. Wenn dies nicht möglich ist, so lassen sich vielleicht für warme Temperaturen flexible Arbeitszeitlösungen treffen? Wenn die Mitarbeiter vor der Arbeit eine Runde im Wald joggen oder nach dem Arbeitstag ins Schwimmbad gehen können, genießen sie den Sommer – auch ohne Urlaub.

    Autor: Redaktion Personalwissen