Arbeitszeit Öffentlicher Dienst nach geregeltem Tarifvertrag

Arbeitszeit Öffentlicher Dienst nach geregeltem Tarifvertrag

Die Tarifverträge TVöD und TV-L regeln die wöchentliche Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst für Angestellte. Unterschieden wird dabei die Wochenarbeitszeit nach Bund, Kommunen und Ländern. Die Tarifgebiete Ost und West finden ebenso Anwendung sowie Regelungen zur Voll- und Teilzeit. Die Arbeitszeit für Beamte wird in Verordnungen definiert.

    Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

    Geht es um die Arbeitszeit, setzt das Arbeitsschutzgesetz den Rahmen. Im § 3 (Arbeitszeit für die Arbeitnehmer) heißt es, dass die tägliche Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur dann erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen durchschnittlich) die Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wurde.

    Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet weitere Regelungen, wie Mehrarbeit, Ruhepausen, Ruhezeiten und Feiertags- und Sonntagsbeschäftigungen.

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