Altersteilzeit: Wenn Mitarbeiter früher in Rente gehen

Altersteilzeit: Wenn Mitarbeiter früher in Rente gehen

Da sich die Lebenssituation im Alter für viele Menschen ändert, unterliegt auch oftmals die Einstellung bezüglich Arbeit, Freizeit und Familie einem Wandel. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen die Arbeit im Alter an die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen und die Zeitaufteilung neu gestalten können. Eine Option stellt die Altersteilzeit dar: Eine spezielle Form der Teilzeitarbeit, die für Angestellte entwickelt wurde, die vor ihrem Ruhestand stehen. Wer sie beantragen kann und wie Mitarbeiter und Arbeitgeber beide von dem Modell profitieren können, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Was versteht man unter Altersteilzeit?

    Das Konzept der Altersteilzeit sieht vor, dass die Arbeitszeit für eine Person verkürzt wird, bevor sie in Rente geht. Konkreter bedeutet dies, dass die übrige Arbeitszeit bis zur Rente reduziert wird.

    Auf diese Weise erfolgt der Übergang in den Ruhestand für den Arbeitnehmer fließend. Dadurch kann sich sowohl der Mitarbeiter schrittweise auf den nächsten Lebensabschnitt einstellen, aber auch das Unternehmen erhält Zeit, um für eine neue Struktur zu sorgen.

    Das Modell bietet damit die Möglichkeit, Arbeitsplätze schon frühzeitig neu zu besetzen und beispielsweise junge Absolventen zu rekrutieren. Für den Arbeitgeber beinhaltet die Altersteilzeit eine Erhöhung des reduzierten Gehalts des Mitarbeiters um 20 Prozent und weitere Abgaben an die Rentenversicherung in diesem Zeitraum.

    Tipp: Informieren Sie Interessenten bereits frühzeitig über die Bedingungen des Modells. Dabei kann Ihren Mitarbeitern eine Beratung bei der deutschen Rentenversicherung helfen: Sind alle Voraussetzungen für das Konzept erfüllt? Mit welcher Rente ist nach Abschluss der Altersteilzeit zu rechnen? Im Gespräch lassen sich spezifische Fragen klären. Der Altersteilzeitrechner bietet außerdem die Möglichkeit, das Einkommen während der Altersteilzeit einzuschätzen.

    Wer kann das Altersteilzeit Modell nutzen?

    Um die Altersteilzeit wahrnehmen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Der Arbeitnehmer sollte diese zunächst abklären, bevor er weitere Schritte einleitet:

    • Vollendung des 55. Lebensjahrs
    • Versicherungspflichtige Beschäftigung an mindestens 1080 Kalendertagen (innerhalb der letzten fünf Jahre)
    • Bis zur offiziellen Rente: noch drei Jahre

    Mitarbeiter, die in Altersteilzeit gehen möchten, stehen in der Pflicht, dies rechtzeitig bekannt zu geben. So sollten sie bis zu ihrem regulären Renteneintritt noch offiziell mindestens drei Jahre in Ihrem Unternehmen tätig sein.

    Interessant: Hat der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren etwa drei Jahre (1080 Kalendertage) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet, kann er in Altersteilzeit gehen.

    Als versicherungspflichtig gelten die Beschäftigungen, für die das Gehalt regelmäßig mehr als 400 Euro beträgt. Auch Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie Tätigkeiten in der EU bzw. weitere Entgeltersatzleistungen sind als versicherungspflichtig anzusehen.

    Wichtiger Hinweis: Die Altersteilzeit kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen, da sich aus dem Altersteilzeitgesetz kein Rechtsanspruch ergibt. Lediglich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen lässt sich ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer entnehmen.

    Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?

    Wie genau die Altersteilzeit aussieht bzw. wie sie abläuft, legen Beschäftigte und Arbeitgeber individuell und gemeinsam fest. Dabei können die Parteien aus unterschiedlichen Entwürfen wählen. Je nachdem, welche Bedürfnisse der Mitarbeiter hat, kann man sowohl auf diese, wie auch auf die Anforderungen des Unternehmens eingehen.

    • Im Blockmodell teilt sich die Beschäftigungszeit in Arbeitsphasen und Freistellungsphasen auf. Bei immer gleichem, angepasstem Gehalt arbeitet der Angestellte in der Arbeitsphase in Vollzeit. In der Freistellungsphase dagegen steht dem Mitarbeiter seine Zeit frei zu Verfügung und er geht nicht seiner beruflichen Beschäftigung nach.
    • Wird die Arbeitszeit halbiert und auf den Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt, spricht man vom Gleichverteilungsmodell. Die konkrete Verteilung der Arbeitszeit erfolgt im Gespräch zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.

    Wie sich beide Parteien – also Unternehmen und Mitarbeiter – entscheiden, hängt von individuellen Faktoren ab.

    Bekannte Entwürfe des Gleichverteilungsmodells

    In vielen Fällen setzt sich das Blockmodell als Modell der Wahl durch. Dabei spielt die Möglichkeit, zwischen Arbeitsphasen Freiräume zu schaffen und individuelle Abläufe an die Zeit im Ruhestand anzupassen, eine große Rolle. Für einige Arbeitnehmer bietet sich jedoch auch das Gleichverteilungsmodell an. Dabei stehen verschiedene Konzepte zur Wahl. Bekannt sind unter anderem:

    • Die Halbtagsbeschäftigung: Der Beschäftigte arbeitet jeweils die Hälfte der Stunden an einem Arbeitstag
    • Der Einsatz des Arbeitnehmers für bestimmte Projekte oder konkrete Zeiträume

    Die individuelle Aufteilung ermöglicht eine Anpassung der jeweiligen Beschäftigung an die aktuelle Situation im Unternehmen. Wichtig ist, dass die Halbierung der Arbeitszeit erst drei Jahre vor Renteneintritt des Angestellten erfolgt.

    Wichtiger Hinweis: Auch nach der Reduzierung der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer in einer mehr als geringfügig entlohnten Anstellung sein, da die Arbeitslosenversicherungspflicht sonst nicht bestehen bleibt.

    Wie betrifft die Altersteilzeit den Arbeitgeber?

    Grundsätzlich gilt, dass der Mitarbeiter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen muss, um in die Altersteilzeit zu wechseln. Das Altersteilzeitgesetz legt unter anderem fest, welches Mindestalter der Arbeitnehmer erreicht haben muss oder wie lange er vor Eintritt in das Modell schon gearbeitet haben muss. Darüber hinaus sind Förderungen festgelegt, wie etwa, dass eine vor dem 1. Januar 2010 begonnene Altersteilzeit von der Arbeitsagentur für Arbeit begünstigt wird.

    Arbeitgeber und Beschäftigter müssen die Vereinbarung für eine Altersteilzeit vor dem Beginn des Modells treffen. Dabei gilt, dass das Ende der Altersteilzeit auf den frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts festgelegt werden muss.

    Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeber muss das zu zahlende Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent erhöhen. Außerdem ergibt sich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts die Höhe der Zusatzbeiträge, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung leistet.

    Wie werden Krankheitsfälle und Urlaubsansprüche während der Altersteilzeit geregelt?

    Je nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten können unterschiedliche Regelungen gelten. Ein Mitarbeiter im Blockmodell der Altersteilzeit muss beispielsweise auf andere Faktoren achten als ein Arbeitnehmer im Gleichverteilungsmodell.

    Fallen Angestellte im Blockmodell im Krankheitsfall aus, muss das Gehalt für sechs Wochen zunächst fortgezahlt werden. Anschließend errechnet sich das Krankengeld jedoch nur aus der Hälfte des Lohns, der vor der Altersteilzeit gezahlt wurde. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte sich die Vereinbarung einer Altersteilzeit gut überlegen, wenn sie einen Krankheitsfall befürchten und der Arbeitgeber keine weiteren Beiträge zum Krankengeld zahlt. Eine Erkrankung in der Freistellungsphase hat dagegen keine weiteren Folgen.

    Auch die Regelung des Urlaubsanspruchs ergibt sich aus individuellen Vereinbarungen und Tarifverträgen. Grundsätzlich gilt, dass sich Arbeitnehmer auch in der Freistellungsphase in einem Arbeitsverhältnis befinden und somit einen Anspruch auf Urlaub besitzen. In der Arbeitsphase wird dementsprechend für die Passivphase vorgearbeitet, aber nicht für den zusätzlichen Urlaub.

    Autor: Redaktion Personalwissen