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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Streikender Arbeitnehmer erhält kein Urlaubsentgelt
Wird Ihr Betrieb rechtmäßig bestreikt, können sich Ihre Mitarbeiter diesem Arbeitsausstand anschließen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Arbeitspflicht ist dann suspendiert. Es wird aber auch kein Lohn gezahlt. Erhält der Arbeitnehmer keine Zahlung aus der Streikkasse der Gewerkschaft, kann das finanziell schnell belastend werden. Ein Ausweg könnten Urlaubstage darstellen. Doch grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Will er streiken oder will er in den Erholungsurlaub.
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Deck chairs on a laptop - office background. 3d illustration
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber durfte freiwillige Sonderzahlung für Fehltage aufgrund von Streikteilnahme kürzen
Mit einer freiwilligen Sonderzahlung können Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren. In der Gestaltung sind Sie – gerade weil es sich um eine zusätzliche Leistung handelt – auch grundsätzlich frei. Im nachfolgenden Fall hatte der Arbeitgeber eine sogenannte Anwesenheitsprämie aufgrund streikbedingter Fehltage gekürzt.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks?
Jeder Streik kostet Zeit und Geld. Deshalb werden viele Arbeitgeber seit jeher kreativ, wenn es darum geht, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Viele Ideen beschäftigen dann im Rahmen von Eilverfahren die Arbeitsgerichte. Leiharbeitnehmer dürfen nach der gesetzlichen Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit geraumer Zeit nicht mehr als sogenannte Streikbrecher eingesetzt werden. Doch wann ist dies der Fall und wann ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern trotz Streiks weiterhin möglich?
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