Jeder Streik kostet Zeit und Geld. Deshalb werden viele Arbeitgeber seit jeher kreativ, wenn es darum geht, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Viele Ideen beschäftigen dann im Rahmen von Eilverfahren die Arbeitsgerichte. Leiharbeitnehmer dürfen nach der gesetzlichen Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit geraumer Zeit nicht mehr als sogenannte Streikbrecher eingesetzt werden. Doch wann ist dies der Fall und wann ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern trotz Streiks weiterhin möglich?